Rückholung von auf den Schul- und Bauhofausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Betreff
Rückholung von auf den Schul- und Bauhofausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten
Vorlage
VO/AV/10-0535/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Nach § 3 Abs. 1 lit. d Pkt. 2, trifft der Schul- und Bauhofausschuss Entscheidungen in allen Angelegenheiten des Schulträgers und des Bauhofes, soweit diese nicht dem Amtsvorsteher oder der Schule übertragen worden sind.

 

Gemäß § 134 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann der Amtsausschuss Angelegenheiten, die er übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen. Wurde die Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann der Amtsausschuss sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.

 

Da die Mittel entsprechend der Förderrichtlinie zum Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt Schule bis zum 31.12.2020 verausgabt werden müssen, voraussichtlich aber in diesem Jahr kein Schul-und Bauhofausschuss mehr stattfindet, sollte der Amtsausschuss die Entscheidungen an sich ziehen und abschließend darüber befinden. 

 

 

 

Anlagen: keine

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt, folgende auf den Schul- und Bauhofausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten wieder an sich zu ziehen:

 

„Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule für die Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow“

 

„Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule für die Warnowschule Papendorf“

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X ) Keine

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

LVB´in