Problembeschreibung/Begründung:
Zum 01.10.2020 wird eine neue Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeiten für die Mitarbeiter/innen des Amtes in Kraft gesetzt. Diese Dienstvereinbarung gilt auch für die Beschäftigten des Amtsbauhofes.
Somit ist die Dienstanweisung vom 11.03.2011 zur Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten des Amtsbauhofes außer Kraft zu setzen.
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und
Bauhofausschuss beschließt die Außerkraftsetzung der Dienstanweisung zur
Regelung der Arbeitszeit für die Mitarbeiter/innen des Amtsbauhofes zum
30.09.2020.
Finanzielle Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Ausschussvorsitzender |
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fachliche Richtigkeit LVBín |
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