Bauhof Kernhaushalt 2021 - Beratung zum Planentwurf

Betreff
Bauhof Kernhaushalt 2021 - Beratung zum Planentwurf
Vorlage
BE/FV/10-0511/2020
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Kostenerstattung der 5 Gemeinden für die Bauhofumlage wurde in Höhe von 652.200 EUR (Vorjahr 602.500 EUR) ermittelt. Das wären erneut 49.700 EUR mehr als im Vorjahr (VJ plus 60.600 EUR).

 

Da Tarifverhandlungen anstehen werden die Personalkosten mit einer Steigerung von 4 % veranschlagt und die Personalnebenkosten darauf berechnet. Zugleich sind 7 Stufensteigerungen zu berücksichtigen, ein Arbeitnehmer ist neu eingruppiert. Damit erhöht sich der PK-Bedarf um knapp 30.000 EUR. Infolge der höheren Personalkosten steigt die Personalkostenerstattung auf der Einnahmeseite um 5.300 EUR.

 

Die Aufwendungen für Energie, Wasser und Abfall werden an das voraussichtliche Ergebnis 2020 angepasst. Für Grundstücksunterhaltung sind mit 2.700 EUR 600 EUR mehr beantragt als im VJ. Für die Unterhaltung von Fahrzeugen und Geräten werden Mittel in Höhe von 60.000 EUR (VJ 59.000 EUR) veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die Anschaffung von Ersatzteilen, Durchsichten sowie um Kosten für Reparaturen.

 

Für Aus- und Fortbildung werden erneut 3.500 EUR (VJ 3.500 EUR) für die Nordischen Baumtage beantragt. Der Bedarf für Dienst- und Schutzkleidung steigt um 800 EUR auf 3.200 EUR. Die Versicherungsleistungen sollen ausgeschrieben werden, werden aber zunächst unverändert angesetzt. Auch alle anderen Ansätze für Aufwendungen wurden gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert beantragt.

 

Investitionen:

Für Investitionen werden Mittel in Höhe von insgesamt 70.000 EUR beantragt. Hierbei handelt es sich um die Ersatzbeschaffung eines ersten Transporters (30.000 EUR, weitere in der mittelfristigen Finanzplanung), den Ersatz eines Schredders (30.000 EUR) sowie um 10.000 EUR für Kleingeräte mit Anschaffungswert über 1.000 EUR.

Da insbesondere die Investitionen die Bauhofumlage überdurchschnittlich ansteigen lassen wird in Absprache mit dem Vorsitzenden des Schul- und Bauhofausschusses und dem Bauhofleiter vorgeschlagen, zunächst nur die Beschaffung des Schredders durchzuführen, aber die Mittel für den Transporter (der noch fahrbereit ist) zwar im Haushalt zu belassen, aber mit einer Sperre zu belegen und nicht mit in die Umlage einzubeziehen. Die Sperre kann vom Ausschussvorsitzenden aufgehoben werden, falls eine unwirtschaftliche Reparatur ansteht. Für den Fall, dass beide Investitionen umgesetzt werden müssen, kann die Deckung zum Teil aus dem Finanzvortrag für den Bauhof und durch überplanmäßige Ausgaben in den Gemeinden (max. 5.000 EUR) gesichert werden.

Somit wären für die Bauhofumlage im Kernhaushalt 2021 nur noch 652.200 EUR und damit immer noch fast 50.000 EUR mehr als im Vorjahr zu veranschlagen.

 

Anlagen:

PSK in tabellarischer Form

 

 

Empfehlung:

 

Der Schul- und Bauhofausschuss empfiehlt den Kernhaushalt 2021 für das Produkt 11403 Amtsbauhof zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x ) keine