Problembeschreibung/Begründung:
Die amtsangehörigen Gemeinden haben
die Aufgabe der Durchführung der Truppmannausbildung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V[1] mit
folgend aufgeführten Beschlüssen dem Amt übertragen:
Gemeinde |
Beschluss
Nr. und Datum |
Elmenhorst/
Lichtenhagen |
22-5/20
vom 11.06.2020 |
Papendorf |
33-5/20
vom 02.07.2020 |
Stäbelow |
10-4/20
vom 17.06.2020 |
Pölchow |
16-4/20
vom 11.08.2020 |
Kritzmow |
23-6/20
vom 26.05.2020 |
Lambrechtshagen |
13-3/20
vom 18.06.2020 |
Ziesendorf |
14-4/20
vom 22.07.2020 |
Die Vereinbarung definiert, in
welcher Art und in welchem Umfang die Sicherstellung der Durchführung des
Grundlehrganges „Truppmann“ erfolgt.
Gemäß § 5 FwEntschVO M-V[2] können für
spezielle Tätigkeiten oder Personen mit besonderen Aufgaben gesondert
Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Hierunter fallen u. a. auch Ausbilder.
Die Höhe der zu zahlenden
Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss des Amtsausschusses bestimmt. Analog
der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock und dem Kreisfeuerwehrverband
des Landkreises Rostock sollen für den Ausbildungsleiter 15,00 Euro pro
Unterrichtsstunde ausgezahlt werden. Für jeden weiteren unterstützenden
Ausbilder 7,50 Euro. Da sich hier alle Gemeinden beteiligen, erfolgt die
Erhebung der entstandenen Aufwendungen über eine Amtsumlage (§ 146f KV M-V).
Die Zahlung der
Aufwandsentschädigung soll neben ihrem eigentlichen Sinn auch bewirken, dass
weitere Kreisausbilder im Amtsbereich für diese Tätigkeit gewonnen werden.
[1] Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011; GVOBl. M-V 2011, S. 777, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467)
[2] Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2013 (GVOBl. MV S. 667)
Anlage
- Vereinbarung zum Zwecke der Sicherstellung des Grundlehrganges „Truppmann“ nebst der Anlagen 1 und 2
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die
anliegende Vereinbarung zum Zwecke der Sicherstellung des Grundlehrganges
„Truppmann“ sowie folgende Stundensätze als Aufwandsentschädigung für die
Ausbilder des Grundlehrganges „Truppmann“:
Ausbildungsleiter 15,00
Euro/ Unterrichtsstunde
jeden weiteren unterstützenden Ausbilder
7,50 Euro/ Unterrichtsstunde
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes ab 2021
( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen
erteilt Amtsvorsteher |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |