Beschluss der Vereinbarung zum Zwecke der Sicherstellung des Grundlehrganges "Truppmann" und die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Ausbilder

Betreff
Beschluss der Vereinbarung zum Zwecke der Sicherstellung des Grundlehrganges "Truppmann" und die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Ausbilder
Vorlage
VO/OS/10-0508/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die amtsangehörigen Gemeinden haben die Aufgabe der Durchführung der Truppmannausbildung gemäß § 127 Abs. 4 KV M-V[1] mit folgend aufgeführten Beschlüssen dem Amt übertragen:

 

Gemeinde

Beschluss Nr. und Datum

Elmenhorst/ Lichtenhagen

22-5/20 vom 11.06.2020

Papendorf

33-5/20 vom 02.07.2020

Stäbelow

10-4/20 vom 17.06.2020

Pölchow

16-4/20 vom 11.08.2020

Kritzmow

23-6/20 vom 26.05.2020

Lambrechtshagen

13-3/20 vom 18.06.2020

Ziesendorf

14-4/20 vom 22.07.2020

 

Die Vereinbarung definiert, in welcher Art und in welchem Umfang die Sicherstellung der Durchführung des Grundlehrganges „Truppmann“ erfolgt.

Gemäß § 5 FwEntschVO M-V[2] können für spezielle Tätigkeiten oder Personen mit besonderen Aufgaben gesondert Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Hierunter fallen u. a. auch Ausbilder.

Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss des Amtsausschusses bestimmt. Analog der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock und dem Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Rostock sollen für den Ausbildungsleiter 15,00 Euro pro Unterrichtsstunde ausgezahlt werden. Für jeden weiteren unterstützenden Ausbilder 7,50 Euro. Da sich hier alle Gemeinden beteiligen, erfolgt die Erhebung der entstandenen Aufwendungen über eine Amtsumlage (§ 146f KV M-V).

Die Zahlung der Aufwandsentschädigung soll neben ihrem eigentlichen Sinn auch bewirken, dass weitere Kreisausbilder im Amtsbereich für diese Tätigkeit gewonnen werden.

 



[1] Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011; GVOBl. M-V 2011, S. 777, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467)

[2] Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 28. November 2013 (GVOBl. MV S. 667)

Anlage

-       Vereinbarung zum Zwecke der Sicherstellung des Grundlehrganges „Truppmann“ nebst der Anlagen 1 und 2

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die anliegende Vereinbarung zum Zwecke der Sicherstellung des Grundlehrganges „Truppmann“ sowie folgende Stundensätze als Aufwandsentschädigung für die Ausbilder des Grundlehrganges „Truppmann“:

 

Ausbildungsleiter                                                       15,00 Euro/ Unterrichtsstunde

jeden weiteren unterstützenden Ausbilder                  7,50 Euro/ Unterrichtsstunde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(  ) Keine

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes ab 2021

(  ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-          /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

(  ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 


 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung