Problembeschreibung/Begründung:
In § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung einer Spende entscheidet die Gemeindevertretung.
Der Bürgermeister hat das Angebot von Round Table 202 Rostock entgegengenommen, der Gemeinde eine Geldspende in Höhe von 500,00 Euro zum Zwecke der Unterstützung der Kita „Kinderschloss Ziesendorf“ zukommen zu lassen. Die Gemeindevertretung entscheidet nun über die Annahme der Spende.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, die Geldspende von Round
Table 202 Rostock in Höhe von 500,00 EUR anzunehmen und zum Zwecke der
Unterstützung der Kita „Kinderschloss Ziesendorf“ zukommen zu lassen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(Mehreinnahmen in Höhe von 500,00 EUR zu vereinnahmen als Spendenertrag)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Thomas Witt |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste Jörg Blotenberg |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Dr. Regina Simon |