Problembeschreibung/Begründung:
In der Vergangenheit kam es gehäuft zu Sachbeschädigungen an der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow in Form von Graffiti, welche nur mit erheblichen finanziellen Aufwand und auch Arbeitsaufwand durch den Objektverantwortlichen beseitigt werden konnten. Für diese Schäden kann derzeit niemand zur Rechenschaft gezogen werden, da es keinerlei Hinweise auf die Verursacher der Sachbeschädigungen gibt. Die anfallenden Kosten werden derzeit in voller Höhe durch den Schulträger übernommen, da die Gebäudeversicherung derartige Schäden nicht deckt.
Eine Videoüberwachung wirkt abschreckend, da Bilder der Täter aufgezeichnet werden können. Weiterhin ist gegebenenfalls auf Grund einer Identifizierung die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen möglich.
Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes bestehen nicht, da die Installation und Verwendung der Überwachungstechnik in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten erfolgt.
Nach eingehender Marktanalyse liegen die Kosten für die Installation einer Videoüberwachungs-technik bei 12.500,00 EUR bis 13.000,00 EUR. Die Finanzierung der Maßnahme ist gewährleistet, da für das HH-Jahr 2020 bereits Gelder für die Planung der Überwachungstechnik in Höhe von 7.000,00 EUR eingeplant wurden. Da im Vorfeld keinerlei Erfahrung in Höhe der Kosten vorhanden waren, und sich der finanzielle Umfang geringer darstellt als angenommen, kann der restliche Finanzbedarf von 5.500,00 EUR – 6.000,00 EUR aus anderen Haushaltstellen (die HH-Stellen: 21100.52480000 mit 3.500,00 EUR; 21100.52310000 mit 2.500,00 EUR) gedeckt werden.
Eine Umsetzung der Maßnahme könnte daher noch in 2020 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und
Bauhofausschuss des Amt Warnow-West beschließt die Ausrüstung der „Regenbogenkinder
Grundschule Kritzmow“ mit einer Videoüberwachungsanlage.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(Die Mehrausgaben werden durch Minderausgaben gedeckt.)
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Einvernehmen erteilt Ausschussvorsitzender |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |