Problembeschreibung/Begründung:
Gegenüber der Haushaltsplanung 2020 und dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung ergaben sich im Zuge der Ausführungsplanung Änderungen in den Massen und der Ausführung. Dieses betraf unter anderem die Verkehrssicherung, die Regenentwässerung, die teilweise Ausführung des Gehweges in Asphalt, die Herstellung eines 1,0 m breiten Bankettes für die Straßensperrung, verstärkte Bauweisen der Überfahrten, Leerrohre für den Breitbandausbau. Weiterhin wurden in den letzten Wochen hohe Preissteigerungen vor allem bei Schüttgütern festgestellt. Dieses belegt auch das Submissionsergebnis, wonach die Baukosten 594.272,93 Euro betragen. Zusätzlich fallen noch Planungsleistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 und die Bauüberwachung in Höhe von 25.863,89 Euro an.
Durch die Änderungen und Preissteigerungen erfolgt eine Überschreitung des Haushaltsansatzes um 123.637,15 Euro.
Vom Landkreis Rostock liegt für das Vorhaben ein Zuwendungsbescheid über 300.648,44 Euro vor, der im Haushaltsansatz nicht berücksichtigt wurde.
Anlagen
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe
im Produktsachkonto 54100-09600000-23 in Höhe von 123.637,15 Euro für den
Neubau des Gehweges Wilsener Weg in Stäbelow.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |