Bebauungsplan Nr. 5.4 Hahnenkamp-Erweiterung, 2. Änderung, Städtebaulicher Vertrag

Betreff
Bebauungsplan Nr. 5.4 Hahnenkamp-Erweiterung, 2. Änderung, Städtebaulicher Vertrag
Vorlage
VO/BV/70-0847/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Lt. § 11 Baugesetzbuch kann die Gemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand dieser Verträge können insbesondere die Übernahme von Kosten sein, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind.

 

Anlagen:

-       Entwurf städtebaulicher Vertrag einschließlich der Anlagen 1 (Entwurf Aufstellungsbeschluss) und 2 (Kostenangebot für stadtplanerische Leistungen)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abzuschließen. Der städtebauliche Vertrag regelt die Übernahme der Kosten, die der Gemeinde durch städtebauliche Maßnahmen entstehen, hier: Bebauungsplan Nr. 5.4, Hahnenkamp-Erweiterung, 2. Änderung.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

( x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan (Übernahme von Kosten)

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung