Problembeschreibung/Begründung:
Lt. § 11 Baugesetzbuch kann die Gemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand dieser Verträge können insbesondere die Übernahme von Kosten sein, die der Gemeinde für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind.
Anlagen:
- Entwurf städtebaulicher Vertrag einschließlich der Anlagen 1 (Entwurf Aufstellungsbeschluss) und 2 (Kostenangebot für stadtplanerische Leistungen)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, mit dem
Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch
abzuschließen. Der städtebauliche Vertrag regelt die Übernahme der Kosten, die
der Gemeinde durch städtebauliche Maßnahmen entstehen, hier: Bebauungsplan Nr.
5.4, Hahnenkamp-Erweiterung, 2. Änderung.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan (Übernahme von Kosten)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |