Problembeschreibung/Begründung:
Im Bereich der ehem. Kaufhalle (Baugebiet MI 4) ist mittelfristig eine Neuordnung der Grundstücks- und Bebauungsverhältnisse zu erwarten; konkrete Planungsabsichten sind zzt. Jedoch nicht bekannt. Da der B-Plan Nr. 3 hier Festsetzungen enthält, die nicht rechtseindeutig sind (Bauhöhenbezug) bzw. rechtsfehlerhaft sind (öffentliche Parkstände) und die Bauhöhenfestsetzungen (2 Vollgeschosse, Traufhöhe 7,5 m) ohne effektive Steuerungswirkung sind, ist eine vorausschauende Berichtigung und Konkretisierung der vg. Festsetzungen zweckmäßig. Dabei sollte entsprechend den ursprünglichen Planungszielen v. a. einer „versteckt“ 3-geschossigen Neubebauung vorgebeugt werden sowie in Abstimmung mit den Umgebungsnutzungen und mit den Grundstückseigentümern im MI 4 über eine bedarfsgerechte Festsetzung öffentlicher Parkstände entschieden werden.
Im südlich anschließendem Bereich (Baugebiet WA 5) weisen die Festsetzung einer überbaubaren Fläche, die eng auf den Bestand des 3-geschossigen Mehrfamilienhauses beschränkt ist, und die gleichzeitige Vormerkung „Rückbau des MFH“ auf einen Mangel der planerischen Abwägung hin, der ebenfalls Zweifel an der Wirksamkeit des B-Plans begründet. Die ursprünglichen Rückbauabsichten bzgl. Des MFH sind inzwischen offensichtlich nicht mehr planrelevant. Gleichzeitig stellt die nebenliegende Grundstücksfläche nach der Standortlage und der Erschließungssituation ein Potenzial für eine bauliche Nutzung dar; die zzt. Festgesetzte Unbebaubarkeit dieser Brachfläche widerspricht dem gesetzlichen Innenentwicklungsvorrang. Im Sinne einer Angebotsplanung sollte im Rahmen einer B-Planänderung für das Baugebiet WA 5 deshalb über eine Neufestlegung der überbaubaren Flächen und in Verbindung damit über eine an die Umgebung angepasste Bauhöhenfestsetzung entschieden werden.
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, diese Planänderungen vorzunehmen und ihre Entwicklungsinteressen planungsrechtlich festzulegen, solange noch keine konkreten Bebauungs- und Nutzungsabsichten der betroffenen Eigentümer vorliegen.
Die bezeichneten Änderungen genügen den Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB für das beschleunigte Verfahren (ohne Umweltprüfung, ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen; einstufige, auf die Betroffenen beschränkte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung). Die Öffentlichkeit wurde über den Plan der Gemeinde, den B-Plan zu ändern, frühzeitig informiert (Bekanntmachungstafel der Gemeinde Lambrechtshagen und auf der Internetseite des Amtes Warnow-West im Mai 2020), um ggf. weiteren Änderungsbedarf zu erfassen.
Anlagen: Kennzeichnung Änderungsbereich
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:
Es werden folgende
Planungsziele festgelegt:
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Überprüfung
der Bauhöhenfestsetzung, Sicherung einer auf 2 Vollgeschosse begrenzten
Höhenentwicklung
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Neubestimmung
der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen)
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Überprüfung
des Bedarfs und des Festsetzungserfordernisses für öff. Parkstände
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Anpassung
der Geltungsbereichsgrenze an die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse/Aufhebung
des B-Plans bzgl. Der Flst. 12/10, 13, 17
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Zulassung
einer Nutzung der für Sukzessionszwecke festgesetzten Grünfläche (Flst. 10/2,
11) als Polderfläche bei Starkregenereignissen (Umsetzung
Hochwasserschutzkonzept)
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |