Problembeschreibung/Begründung:
Der östliche Bereich des B-Plangebietes Nr. 18 wurde 2001 als Grünfläche für Dauerkleingärten festgesetzt. Der Flächennutzungsplan v. 10.04.2014 sieht eine Nachnutzung beider Teilflächen für Wohnbauzwecke vor (Darstellung W 6).
Der Gemeindevertretung wird deshalb empfohlen, diesen Bereich nunmehr durch einen B-Plan verbindlich den Entwicklungszielen des FNP entsprechend zu überplanen. Damit werden auf gemeindeeigenen Flächen die V[PA1] oraussetzungen für die Erschließung des Gebietes und die Bereitstellung baureifer Wohnungsbaugrundstücke geschaffen.
Die Planänderung erfordert das Regelverfahren (2-stufige Beteiligung mit Umweltprüfung und Eingriffsausgleich). Lagebedingt und unter Berücksichtigung der inzwischen vorliegenden Rechtsprechung zu den Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB ist das beschleunigte Verfahren nicht anwendbar.
[PA1]ssetzungen
Anlagen
- Kennzeichnung Änderungsbereich
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, den B-Plan Nr. 18,
Altersgerechter Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in Sievershagen zu ändern (3.
Änderung). Die Änderung betrifft den zzt. Für Kleingärten und als Extensivwiese
genutzten Bereich westlich der Straße „Am Erlenteich“.
Es werden folgende
Planungsziele angestrebt:
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Festsetzung
einer Einfamilienhausbebauung in offener, 1-2-geschossiger Bauweise
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Verkehrserschließung
über die bestehende Straße „Am Erlenteich“
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |