Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Stäbelow

Betreff
Beschluss der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
VO/OS/40-0694/2020
Aktenzeichen
II-37.12
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

 

Die Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.

 

Jede Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen. Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet ausreichend sind.

 

Mit der Erarbeitung der Planung inkl. der Vornahme der erforderlichen Abstimmungen bis zur Erstellung eines beschlussreifen Dokuments, wurde am 18.07.2017 das Ingenieurbüro „antwortING Beratende Ingenieure Weber – Schütte – Käser PartGmbB“ aus Köln beauftragt. Nunmehr liegt das als Version 1.1 bezeichnete Dokument beschlussreif vor. In diesem wurden in den letzten Wochen noch Forderungen der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostock zum bisherigen Entwurf (Version 1.0) eingearbeitet.

 

Anlagen

Entwurf der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Stäbelow, Version 1.1. vom 19. Mai 2020

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Stäbelow (Version 1.1 vom 19. Mai 2020).

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung