Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Kirchengemeinde

Betreff
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Kirchengemeinde
Vorlage
VO/OS/20-1051/2020
Aktenzeichen
II - 40
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Grundschule Lichtenhagen verfügt derzeit nicht über genügend Räumlichkeiten für die auch weiterhin absehbar wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern. Durch eine zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der seinerzeitigen Landeskirche bereits 2006 geschlossenen Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation, besteht die Möglichkeit, hier Lösungen zu eröffnen.

Die Zielstellung der Kooperationsvereinbarung ist die Nutzung der Kirche Lichtenhagen Dorf als außerschulischer Lernort zur Wahrnehmung des Angebotes „erlebnispädagogische Erkundung der Kirchenräume“, je nach Erfordernis die Nutzung des Saals der Pfarrscheune als Aula und die Nutzung des Pfarrgartens für schulische Feiern am Schuljahresende.

Hierzu ist ein jährlicher Rahmenplan durch die Schule aufzustellen und mit der Kirche abzustimmen. Die Freigabe erfolgt durch den Bürgermeister.

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2020 mit der Thematik befasst und eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 11.06.2020 mit den eingangs aufgeführten Ergänzungen/Anpassungen empfohlen.

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales berät sich hierzu erst am 02.06.2020 und damit nach der fristbedingten Erstellung dieser Vorlage, so dass zum Beratungsergebnis durch den Ausschussvorsitzenden mündlich in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen wird.

 

 

Anlage

Entwurf der Kooperationsvereinbarung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Kooperationsvereinbarung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Lichtenhagen Dorf über die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Kirchengemeinde auf der Basis des vorliegenden Entwurfes (Anlage) abzuschließen.

Der Vereinbarungsentwurf zur schulisch-kirchlichen Kooperation ist als Grundlage zu nutzen, jedoch wie folgt zu ergänzen bzw. anzupassen:

·         Richtige Benennung der Vertragspartner (Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen als Schulträger der Grundschule Lichtenhagen, vertreten durch den Bürgermeister)

·         Festlegung zu einem jährlich abzustimmenden Rahmenplan zur Nutzung (5 Veranstaltungen)

·         Kostenfreiheit für die Nutzung der Pfarrscheune bei gleichzeitiger Beteiligung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen an den Betriebskosten der Pfarrscheune in Höhe von 40% von 200 EUR je Veranstaltung (entspricht 80 EUR je Veranstaltung)

·         Festlegung einer Laufzeit von zehn Jahren und ergänzend Aushandlung von Verlängerungs- und Kündigungsregelungen

Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Abstimmungen mit der Kirchengemeinde vorzunehmen und die Vereinbarung abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Erstmals in Folgejahren, die entsprechenden Mittel sind ab 2021 jährlich in den Haushaltsplänen zur Verfügung zu stellen

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung