Problembeschreibung/Begründung:
Die Grundschule Lichtenhagen verfügt derzeit nicht über genügend Räumlichkeiten für die auch weiterhin absehbar wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern. Durch eine zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der seinerzeitigen Landeskirche bereits 2006 geschlossenen Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation, besteht die Möglichkeit, hier Lösungen zu eröffnen.
Die Zielstellung der Kooperationsvereinbarung ist die Nutzung der Kirche Lichtenhagen Dorf als außerschulischer Lernort zur Wahrnehmung des Angebotes „erlebnispädagogische Erkundung der Kirchenräume“, je nach Erfordernis die Nutzung des Saals der Pfarrscheune als Aula und die Nutzung des Pfarrgartens für schulische Feiern am Schuljahresende.
Hierzu ist ein jährlicher Rahmenplan durch die Schule aufzustellen und mit der Kirche abzustimmen. Die Freigabe erfolgt durch den Bürgermeister.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2020 mit der Thematik befasst und eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 11.06.2020 mit den eingangs aufgeführten Ergänzungen/Anpassungen empfohlen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales berät sich hierzu erst am 02.06.2020 und damit nach der fristbedingten Erstellung dieser Vorlage, so dass zum Beratungsergebnis durch den Ausschussvorsitzenden mündlich in der Sitzung der Gemeindevertretung vorgetragen wird.
Anlage
Entwurf der Kooperationsvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
eine Kooperationsvereinbarung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde
Lichtenhagen Dorf über die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und
Kirchengemeinde auf der Basis des vorliegenden Entwurfes (Anlage)
abzuschließen.
Der Vereinbarungsentwurf zur
schulisch-kirchlichen Kooperation ist als Grundlage zu nutzen, jedoch wie folgt
zu ergänzen bzw. anzupassen:
·
Richtige Benennung der Vertragspartner (Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen als Schulträger der Grundschule Lichtenhagen, vertreten
durch den Bürgermeister)
·
Festlegung zu einem jährlich abzustimmenden Rahmenplan zur Nutzung
(5 Veranstaltungen)
·
Kostenfreiheit für die Nutzung der Pfarrscheune bei gleichzeitiger
Beteiligung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen an den Betriebskosten der
Pfarrscheune in Höhe von 40% von 200 EUR je Veranstaltung (entspricht 80 EUR je
Veranstaltung)
·
Festlegung einer Laufzeit von zehn Jahren und ergänzend
Aushandlung von Verlängerungs- und Kündigungsregelungen
Der Bürgermeister
wird beauftragt, die entsprechenden Abstimmungen mit der Kirchengemeinde
vorzunehmen und die Vereinbarung abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen
Erstmals in Folgejahren, die entsprechenden Mittel sind ab 2021 jährlich in
den Haushaltsplänen zur Verfügung zu stellen
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |