Problembeschreibung/Begründung:
Die Fraktionen sehen in dem Verzicht über das Vorkaufsrecht vom 06.11.2012 und dem Antrag der Anwohner vom 18.10.2012 auf „Überführung der Straße Strandweg Haus Nr. 10 bis 21 in 18107 Elmenhorst in eine öffentliche Straße“ den Bedarf einer juristischen Beurteilung.
Die Fraktionen werden eine geeignete Rechtsanwaltskanzlei benennen.
Die Kosten dieser Beratung und möglicher Klagen sind durch die Gemeinde zu tragen.
Der Inhalt dieser Antragstellung ist mit den Mitgliedern beider Fraktionen einstimmig abgestimmt.
Anlagen
- Antrag der Fraktionen vom 06.05.2020
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt
die juristische Aufarbeitung über das Zustandekommen des Verkaufes des
Straßengrundstückes Strandweg 10 bis 22 in 18107 Elmenhorst.
Finanzielle
Auswirkungen
(+) Ja, abweichend vom Haushaltsplan