Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2015 i.
d. F. vom 27.04.2020 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.05.2020 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen empfohlen, den Bürgermeister
für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen entlastet gemäß § 60 Abs. 5
Satz 2
KV M-V den Bürgermeister
für das Haushaltsjahr 2015.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |