Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2020 für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Pölchow

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2020 für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Pölchow
Vorlage
VO/OS/50-0490/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Problembeschreibung/Begründung:

 

Das Institut Leben & Lernen e. V. als Träger der Kindertagesstätten Kita „Sonnenkäfer“ in Pölchow hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Tarifsteigerung zum 01.01.2020. Die letzte Leistungsvereinbarung der Kita „Sonnenkäfer““ stammt vom 01.01.2019.

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Die Leistungsvereinbarung setzt sich zusammen aus der Leistungsbeschreibung und den leistungsbezogenen Entgelten. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsbeschreibung und Kostenkalkulation (Anlage 1 und 2). Der Landkreis Rostock hat diese geprüft und am 28.11.2019 die neue Leistungsvereinbarung für die Zeit ab 01.01.2020 mit dem Träger Institut Leben & Lernen e. V. mit einer Laufzeit von jeweils 12 Monaten verhandelt.

 

Die Verhandlung wurde durch eine Mitarbeiterin des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung zu entscheiden

 

 

Anlagen

 

1.Leistungsbeschreibung (Fassung für die Verhandlung, wurde durch ILL auf die neue Rechtslage  

       punktuell angepasst, uns vom Jugendamt aber bisher noch nicht zur   

       Verfügung gestellt)

2. Kostenkalkulation

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Pölchow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.001.2020 für die Kindertageseinrichtung „Sonnenkäfer“ in Pölchow

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine, da die Gemeinde ab 2020 mit einem kommunalen Festbetrag i.H.v. 149,33 € je Kind und Monat beteiligt wird. Der Gesamtbedarf ist im Haushalt berücksichtigt.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung