Beschluss zur Durchführung des Vorhabens "Neubau Feuerwehrgerätehaus" in Kritzmow

Betreff
Beschluss zur Durchführung des Vorhabens "Neubau Feuerwehrgerätehaus" in Kritzmow
Vorlage
VO/BV/60-1254/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Am jetzigen Standort des Feuerwehrgerätehauses in Kritzmow, Satower Straße 57a, sind die Anforderungen aus der Brandschutzbedarfsplanung und den Sicherheitsvorschriften der Feuerwehr-Unfallkasse nicht umsetzbar. Die zur Verfügung stehenden Stellplätze der Einsatzfahrzeuge unterschreiten beträchtlich die Mindestanforderungen und werden durch die angrenzenden Umkleidebereiche weiter eingeschränkt. Neben den beengten Platzverhältnissen ist der energetische Zustand des Gebäudes unbefriedigend, da hohe Wärmeverluste auftreten. Auch ist die Sanitärausstattung völlig unzureichend, da keine Geschlechtertrennung vorliegt sowie die Anzahl der Ausstattungsgegenstände viel zu gering ist. Die Erreichbarkeit des Gebäudes entspricht nicht den aktuellen Vorschriften, da sich der Ausfahrtsweg der Einsatzfahrzeuge und die Zufahrt der Kameraden kreuzen. Im gesamten Gebäude besteht keine Barrierefreiheit.

Mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses, in dem auch die Jugendfeuerwehr integriert werden soll, können die Räumlichkeiten effizient und kompakt in einer neuen Kubatur unter Beachtung der aktuellen Vorschriften untergebracht werden. Als Standort ist eine Fläche an der Straße „Am Karauschensoll“ nordwestlich des Parkplatzes des Kritzmow Park vorgesehen.

Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) sollen im Jahr 2020 erfolgen. Gleiches gilt für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes und des EnEV-Nachweises. Ein Baubeginn ist somit im Frühjahr 2021 möglich.

Die finanziellen Mittel für die Planungsleistungen sind im Haushalt eingestellt.

Die Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung wird in den Ausschüssen beraten und in der Gemeindevertretung beschlossen.

 

Anlagen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Durchführung des Vorhabens „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ in Kritzmow.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung