Beschluss über die Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 14.02.2019 über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen

Betreff
Beschluss über die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen
Vorlage
VO/OS/70-0805/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Begründung zur Einfügung des neuen § 7

 

Mit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu geordnet. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Gemeinden, marktrelevante Leistungen künftig zu den gleichen Bedingungen erbringen sollen, wie privatwirtschaftliche organisierte umsatzsteuerpflichtige Unternehmungen.

Dabei ist zu unterscheiden, ob die Leistungen der Gemeinde auf Grund privatwirtschaftlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur fußen. Im erstgenannten Fall ist die Gemeinde stets umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Handelt sie dagegen auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften, ist sie nur dann Unternehmer, wenn eine Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (§ 2b Abs. 1 Satz 2 UStG).

 

Begründung zur Änderung des § 9

 

Vor gut einem Jahr wurde die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen durch die Gemeindevertretung beschlossen und konnte durch die Verwaltung erprobt werden. Nun wurde im Ergebnis festgestellt, dass eine Vielzahl der kostenpflichtigen Einsätze unter 100,00 Euro betragen. Die Vorgabe, dass die Kostenbescheide nur gegen portointensive Zustellungsurkunde versendet werden dürfen, ist unverhältnismäßig, so dass die Bekanntgabe des Kostenbescheides bis zu der Grenze von 100,00 Euro mittels einfachen Brief erfolgen sollte.

 

Anlagen: Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lambrechtshagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung