Problembeschreibung/Begründung: Siehe Anlage 2
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2019 empfohlen, die vorliegende Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
Zwischenzeitlich haben zwei amtsangehörige Gemeinden ebenfalls die entsprechenden Höchstsätze der Entschädigungen nach der neuen EntschVO in ihren Hauptsatzungen beschlossen mit folgenden Abweichungen:
Gemeinde Kritzmow
Der Bürgermeister erhält neben der laufenden monatlichen Aufwandsentschädigung kein Sitzungsgeld.
Gemeinde Ziesendorf
Der Bürgermeister und die Stellvertreter erhalten neben der laufenden monatlichen Aufwandsentschädigung kein Sitzungsgeld.
Anlagen
1 Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow
2 Begründung
3 Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes.
Im laufenden HH-Jahr sind
noch ausreichend Mittel vorhanden.
Die finanziellen Auswirkungen für ein gesamtes Haushaltsjahr sind in der Anlage 3 dargestellt. Die notwendigen Mittel müssten dann im HH-Plan 2020 berücksichtigt werden.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin LVB |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |