Beschluss der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

Betreff
Beschluss der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
VO/LV/40-0660/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung: Siehe Anlage 2

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 21.08.2019 empfohlen, die vorliegende Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.

 

Zwischenzeitlich haben zwei amtsangehörige Gemeinden ebenfalls die entsprechenden Höchstsätze der Entschädigungen nach der neuen EntschVO in ihren Hauptsatzungen beschlossen mit folgenden Abweichungen:

 

Gemeinde Kritzmow

Der Bürgermeister erhält neben der laufenden monatlichen Aufwandsentschädigung kein Sitzungsgeld.

 

Gemeinde Ziesendorf

Der Bürgermeister und die Stellvertreter erhalten neben der laufenden monatlichen Aufwandsentschädigung kein Sitzungsgeld.

Anlagen

1 Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

2 Begründung

3 Finanzielle Auswirkungen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes.

Im laufenden HH-Jahr sind noch ausreichend Mittel vorhanden.

 

Die finanziellen Auswirkungen für ein gesamtes Haushaltsjahr sind in der Anlage 3 dargestellt. Die notwendigen Mittel müssten dann im HH-Plan 2020 berücksichtigt werden.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

LVB

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung