Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019

Betreff
Unterrichtung zum Erfüllungsstand über den Haushaltsvollzug 2019
Vorlage
IV/FV/40-0659/2019
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Nach § 20 GemHVO Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des laufenden Haushaltsjahres zu berichten.

Die Haushaltsdurchführung verläuft im Rahmen des Haushaltsplanes.

 

Mehrbedarf wird bei den Wohnsitzgemeindeanteilen (Ausgleichszahlungen) für die Kindertagesbetreuung voraussichtlich in Höhe von 11.000 EUR entstehen. Über den Ansatz hinausgehende Mittel können als überplanmäßige Ausgaben per Beschluss bewilligt werden. Deckungsmöglichkeiten sind u.a. infolge der geringeren Festsetzung der Kreisumlage innerhalb des Haushaltes vorhanden. Ein Beschluss wird für die nächste Sitzung des Hauptausschusses vorbereitet.

 

Anlagen:

Übersicht Erfüllungsstand Haushalt 2019