Sachverhalt:
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Am
02.06.2019 Eingang LFI MV - Zuwendungsbescheid in Höhe von höchstens 350.000,00
Euro als Anteilfinanzierung.
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Am
23.08.2019 Eingang des Schreibens vom Ministerium für Inneres und Europa
Mecklenburg-Vorpommern zur Zustimmung zum vorzeitigem Baubeginn, sowie
Zusicherung einer Sonderbedarfszuweisung i.H.v. bis zu maximal 1.349.160,00
Euro.
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Mehrkostenermittlung
durch Planungsbüro aib (Protokollkontrolle SBA v. 07.03.2019)
1.
Trapezpaneele
anstatt Sandwichplatten etwa 75.000 Euro/ Brutto
2.
Als
Auflage aus der Baugenehmigung ist eine Fassadenbegrünung gefordert, zusätzlich
sind der Denkmalbehörde Farbvarianten der Fassade vorzuschlagen. Die Abstimmung
ist noch nicht erfolgt, demnach kann nur schlecht eingeschätzt werden, welche
Kosten anfallen. Das Planungsbüro hat daher einfach mal ein paar Elemente
zusammengerechnet mit denen man evtl. eine Einigung erzielen könnte. Von den
Kosten her liegt das Planungsbüro bei ca. 12.500 Euro/ Brutto
3.
Weiterhin
ist als Auflage ein gesondertes Übertragungssystem für Menschen mit eingeschränktem
Hörvermögen gefordert. Der Elektroplaner hat hierfür Kosten von 22.000 Euro/
Brutto ermittelt. Ob noch weitere Kosten wie z.B. für das Wegeleitsystem von
den Behindertenstellplätzen bis in den Hallenbereich anfallen ist noch offen.
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Um
Fördermittel für die Außensportanlagen zu beantragen, wurden 20.000 Euro für
erforderliche Planungsleistungen in den Haushalt aufgenommen. Das Planungsbüro
Plan Akzent, das auch die Ökologische Baubegleitung durchführt, hat für die
erforderlichen Planungsphasen (1-4) ein Angebot in Höhe von 35.000 Euro Brutto
abgegeben. Nach Gesprächen mit dem Planungsbüro konnten viele Fragen nicht
geklärt werden. Um die Kosten realistisch zu ermitteln, ist zu entscheiden ob
vor Auftragserteilung der Planung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben
werden soll, wo nachfolgende Fragen geklärt werden.
1.
Auf
Grund der Lage der Außensportanlagen (Naturschutzgebiet) gibt es
Erfolgssausicht auf Erteilung einer Baugenehmigung?
2.
Genehmigt
die Naturschutzbehörde die Baumaßnahme? Wenn ja, sind weitere
Ausgleichsmaßnahmen notwendig?
3.
Lassen
die schwierigen Bodenverhältnisse einen normalen Aufbau einer Laufbahn oder
einer Sprunggrube zu oder ist eine Spezialgründung notwendig?
4.
Ist
auf Grund der Höhenlage eine Regenwasserableitung möglich?
Anlagen: Keine