Problembeschreibung/Begründung:
Die GV hat
beschlossen den B-Plan Nr. 2 zu ändern, um bisher festgesetzte
Gewerbegebietsflächen in Wohnbauflächen umzuwandeln und im straßennahen Bereich
der Landesstraße 13/Dorfstraße eine gemischte Nutzung zuzulassen.
Dazu wird ein
Vorentwurf vorgelegt, der eine Neufassung des Ursprungsplans aus 1992 vorsieht.
Darin werden die
langjährigen Brachflächen als Allgemeine Wohngebiete und – unter Beachtung von
Anforderungen des Verkehrslärmschutzes - als Mischgebiete vorgesehen (WA 4 – 7,
MI 1, 2). Die Festsetzung zusätzlicher öffentlicher Verkehrstrassen ermöglicht
eine kleinteilige Parzellierung entsprechend dem Planungsziel. Auf dem Flst.
158/5 wird eine Fläche von ca. 8.500 m² als Gewerbegebiet unverändert erhalten.
Für die
Baugrundstücke am Kiesweg ergibt sich ebenfalls ein Änderungsbedarf, weil die
tatsächliche Nutzung hier ausschließlich Wohnzwecken dient und mit der
bisherigen Festsetzung als Dorfgebiet unvereinbar ist. Für diese bebauten
Grundstücke wird deshalb ebenfalls eine WA-Festsetzung vorgesehen (WA 1 – 3).
Das zulässige Nutzungsmaß (Grundflächenzahl) wird dabei auf 0,3 reduziert und
hinsichtlich der zulässigen Bauhöhe im WA 2 auf 9 m erhöht; die bestehende
Bebauung ist dabei umfassend berücksichtigt.
Mit dem Vorentwurf
der 1. Änderung entsteht die Möglichkeit, ca. 25 Wohnbaugrundstücke (WA) und 3
.. 5 Baugrundstücke für gemischte Nutzungszwecke (MI, z.B. Tankstelle) zu
bilden. Etwa 20 Wohngrundstücke und die Mischgebietsflächen sind dabei als
direkte Folge der Planänderung zu verstehen. Sie werden zentraler Gegenstand
der weiteren landesplanerischen Abstimmung. Für die als WA 3 vorgesehene Fläche
werden durch die Planänderung lediglich die Erschließungsbedingungen
verbessert. Inwieweit diese Angebotsplanung auf Nutzungs-/
Verwertungsinteressen trifft, ist mit den Grundstückseigentümern der
Altbebauung am Kiesweg noch abzustimmen.
Das Planungskonzept
ist auf eine verantwortungsvolle Verwendung der bestehenden Brachflächen
gerichtet. Die Planziele, die der landesplanerischen Stellungnahme v.
21.08.2017 zugrunde lagen (Multiples Haus) sind nur noch teilweise
plangegenständlich. Das im SUR-Entwicklungsrahmen 2018 verankerte
Entwicklungskontingent (23 WE/2017 - 2025) würde mit dem vorgelegten Vorentwurf
übertroffen. Auch der vom Amt f. Raumordnung geforderte Nachweis des kommunalen
Eigenbedarfs auf der Ebene des F-Plans erscheint problematisch. Einen Überblick
hierzu wird mit Blick auf die erforderliche Änderung des F-Plans in der Sitzung
durch den Stadtplaner vorgestellt.
Soweit die
Gemeindevertretung den vorgelegten Vorentwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 2 - ggf. mit Änderungen – billigt, ist eine erneute
Abstimmung mit dem Amt f. Raumordnung und Landesplanung vorgesehen, in die auch
die künftige Wohnbauentwicklung / -nachfrage in der Gemeinde und der Vorentwurf
der FNP-Änderung einfließen.
Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 (Gewerbegebiet I), Vorentwurf
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung billigt den
Vorentwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 02 „Gewerbegebiet I“ als Grundlage für
die weitere landesplanerische Abstimmung. |
2. |
Auf der Ebene des Vorentwurfs zur
Neufassung des Flächennutzungsplans ist die künftige Wohnbauentwicklung /
-nachfrage in der Gemeinde darzulegen und flächenmäßig darzustellen. Ziel ist
dabei eine Anpassung des Flächennutzungsplans an die Darstellungen des
Vorentwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 02 bei gleichzeitiger Streichung
der FNP-Wohngebiets-darstellung WA 1 (Fahrenholz). |
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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_____________________ |
Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |