Problembeschreibung/Begründung:
Zur Sicherung der Erfüllung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser am Karauschensoll“ wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen. Der Entwurf des Vertrages wurde in der Gemeindevertretersitzung am 27.09.2016 beschlossen. Mit der Fortführung und Abschluss des Bauleitplanverfahrens wurden die Vertragsbedingungen inhaltlich überarbeitet und somit der Entwurf geändert, so dass eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist.
Die Änderungen gegenüber dem Entwurf sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Die gegenseitige Bestätigung des Städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde und Investor ist die Voraussetzung, den nachfolgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 21 „Mehrgenerationenwohnen Am Karauschensoll“ zu beschließen, da er das Erschließungsvorhaben des Investors zur Entlastung der Gemeinde regelt. Somit ergibt sich eine Dringlichkeit, den Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag auf die Tagesordnung zu nehmen und vor dem o.g. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu beschließen.
Anlagen
Anlage 1 –
Übersicht Vertragsänderungen
Anlage 2 – Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Änderungen zum bestehenden Städtebaulichen
Vertrag mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser
Am Karauschensoll“.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
Sämtliche Kosten sind durch
den Investor zu tragen. Es werden keine öffentlichen Flächen übergeben. Die
Gemeinde überwacht die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |