Bebauungsplan Nr. 30 "Wohngebiet Alt Sievershagen-Mitte" Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat am 14.02.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen - Mitte“ einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30, der Entwurf der Begründung, die faunistische Bestandserfassung sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und eine schalltechnische Information dazu haben in der Zeit vom 11.03.2019 bis zum 12.04.2019 während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurden keine wesentlichen Änderungen an der Planung vorgenommen. Es handelt sich überwiegend um inhaltliche Konkretisierungen sowie redaktionelle Änderungen.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Anlagen

1.          Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 30 (03.05.2019)

2.         Bebauungsplan Nr. 30 mit Begründung (03.05.2019)

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 30 sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: (s. Anlage 1)

 

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.       Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 30 „Alt Sievershagen - Mitte“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. (s. Anlage 2)

 

4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30 wird gebilligt.

 

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 30 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung