Problembeschreibung/Begründung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat am 14.02.2019 den Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohngebiet Alt Sievershagen - Mitte“ einschließlich
Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30, der Entwurf der
Begründung, die faunistische Bestandserfassung sowie der Artenschutzrechtliche
Fachbeitrag und eine schalltechnische Information dazu haben in der Zeit vom
11.03.2019 bis zum 12.04.2019 während der Dienstzeiten im Amt Warnow-West,
Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher
Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit wurden keine
wesentlichen Änderungen an der Planung vorgenommen. Es handelt sich überwiegend
um inhaltliche Konkretisierungen sowie redaktionelle Änderungen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und
die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Anlagen
1. Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 30 (03.05.2019)
2. Bebauungsplan Nr. 30 mit Begründung (03.05.2019)
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 30 sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: (s. Anlage 1)
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen
abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 30 „Alt Sievershagen
- Mitte“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als
Satzung. (s. Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30 wird gebilligt.
5.
Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr.
30 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |