Zustimmung zur Wahl des stellvertetenden Ortswehrführers der Ortswehr Kritzmow der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß

Betreff
Zustimmung zur Wahl des stellvertetenden Ortswehrführers der Ortswehr Kritzmow der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß
Vorlage
VO/OS/60-1117/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der stellvertretende Ortswehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Für die Position des stellvertretenden Ortswehrführers wurde ein Wahlvorschlag

der Kameraden eingereicht:

Patrick Follak

 

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:

 

Der Kamerad muss

Patrick Follak

-       mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehören,

-       ist seit 01.10.2008 Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr,

-       die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen,

-       Im Führungszeugnis befinden sich keine Eintragungen; ebenfalls steht Herr Follak für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein.

-       für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und

-       Gruppenführer: 08.07.2016

-       Leiter einer Feuerwehr: 22.03.2019

-       Zugführer: Verpflichtung zur Absolvierung des Lehrganges bei Annahme der Wahl

-       das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

-       Herr Follak ist 30 Jahre alt.

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.

 

Die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, so muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge erarbeiten.

 

Anlagen: keine

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Ortswehr Kritzmow der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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______entfällt_____________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung