Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 25.03.2019 den Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31.
Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der
Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk
ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den
Jahresabschluss der Gemeinde Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013 i.d.F. vom
25.03.2019 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2013 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen
Anlagenübersicht
(nur elektronisch)
Forderungsübersicht
(nur elektronisch)
Verbindlichkeitenübersicht
(nur elektronisch)
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
(nur elektronisch)
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung (nur elektronisch)
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen (nur elektronisch)
Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2013 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde
Lambrechtshagen zum 31. Dezember 2013
i. d. F. vom 25.03.2019 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 222.856,92 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2013 17.768.242,73
EUR
Eigenkapital per
31.12.2013 11.811.435,44
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2013 (Nr.37) -222.856,92 EUR
Ergebnisvortrag aus
dem Haushaltsvorjahr (Nr. 38) 325.302,18 EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2013 (Nr. 42) -499.514,89 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 15 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x )
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |