Problembeschreibung/Begründung:
Der Änderungsentwurf durchlief die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Die Bürger haben sich zu dem
Planentwurf nicht geäußert.
Seitens der Behörden wurden
Bedenken wegen unzumutbarer Störungen der Wohnruhe durch die geplante
Anwohner-Stellplatzanlage geäußert und Ausgleichsmaßnahmen wegen bestehender
naturschutzrechtlicher Kompensationspflichten verlangt.
Beide Aspekte erwiesen sich nach Prüfung als unbegründet.
In der Begründung der
entsprechenden Abwägungsvorschläge wird dargelegt, dass die zu erwartenden
Stellplatzgeräusche aus planungsrechtlichen Gründen keine Störung darstellen
können und dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in vertretbarer Weise
eingehalten werden. Bzgl. der Ausgleichsforderung wird nachgewiesen, dass
hierfür keine Rechtspflicht besteht, weil nicht in das Ausgleichskonzept des
bisherigen Plans eingegriffen wird.
Der Änderungsplan wird damit zur Beschlussfassung
empfohlen.
Im Anschluss an die Inkraftsetzung des geänderten Plans ist der
Flächennutzungsplan nach § 13a (2) BauGB zu berichtigen, da die mit der 2.
Änderung des B-Plans Nr. 18 festgesetzte Fläche WR6 nicht hinreichend mit der
Wohngebietsdarstellung W6 des aktuellen Flächennutzungsplans 2013
übereinstimmt.
Sowohl der Hauptausschuss als auch der Bauausschuss haben die Beschlussfassung empfohlen.
Anlagen
1 Abwägung
2 Satzung
3 Begründung
4 Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zum Entwurf
v. 08.06.2018 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund des § 10
des Baugesetzbuchs (BauGB) in der akt. Fassung beschließt die
Gemeindevertretung die 2. Änderung des B-Plans Nr. 18 für das Gebiet „Am
Kirchstieg“ in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzung
über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Der
Flächennutzungsplan ist bzgl. der Abgrenzung der Wohnbaufläche W6 im Wege der
Berichtigung an die Festsetzungen der 2. Änderung des B-Plans Nr. 18
anzupassen. |
4. |
Die Satzung über
die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 ist durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |