Problembeschreibung/Begründung:
Im Ergebnis der Baugenehmigungsplanung für den Erweiterungsbau der Kita
ergaben sich Nutzflächenanforderungen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit und
zusätzlichen Flächen für die Gruppenräume, die bei der 2. B-Planänderung noch
nicht absehbar waren. Das Neubauvorhaben übertritt deshalb die nordöstliche
Baugrenze um ca. 80 m² und die Grenze des Baugebietes, um ca. 30 m².
Für eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans sah die
Baugenehmigungsbehörde keine hinreichenden Entscheidungsgründe.
Zur Umsetzung des Neubauvorhabens am bisherigen Standort ist deshalb
eine weitere B-Planänderung erforderlich, die eine nordöstliche Erweiterung der
Baugrenze und des Baugebietes MI 1b beinhaltet. Alle weiteren
planungsrechtlichen Parameter des Erweiterungsbaus sollten dabei mit geprüft
werden.
Die
angestrebte Änderung (sh. Anlage) beinhaltet eine Arrondierung des MI-Gebietes
um ca. 260 m². Die Anpassung der Baugrenze erfolgt mit ca. 2 m Spielraum
gegenüber der Kita-Neubauplanung. Zur oberen Böschungskante der Rotbäk lässt
die geänderte Baugrenze einen Abstand von > 10 m. Die Eingriffe in bisher
als private Parkanlage festgesetzte Grünflächen sollen über das Ökokonto der
Gemeinde ausgeglichen werden.
Die
Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit einer auf die
Betroffenen beschränkten, einstufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
durchgeführt werden.
Wegen der geringfügigen Änderungsinhalte erscheint eine gesonderte
Entwurfsbeschlussfassung entbehrlich. Deshalb wird eine erneute Befassung der
Gemeindevertretung erst zur abschließenden Beschlussfassung (Abwägungs- und
Satzungsbeschluss über die 3. Änderung) vorgeschlagen.
Sowohl der Hauptausschuss als auch der Bauausschuss haben die Beschlussfassung empfohlen.
Anlagen
1 Übersicht zum Änderungsbereich
2 Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr.
09 „Bauernreihe“ im Bereich der Kita in Lambrechtshagen (Bauernreihe Nr. 2)
zu ändern. Als Planungsziel wird eine nordöstliche
Ausdehnung des Baugebietes MI 1b und der zugehörigen Baugrenzen zum Zwecke
eines Kita-Erweiterungsbaus entsprechend der vorliegenden
Baugenehmigungsplanung angestrebt. Der damit verbundene naturschutzrechtliche
Eingriff soll über das Ökokonto der Gemeinde ausgeglichen werden. |
2. |
Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert. |
3. |
Der Plan ist nach Durchführung des
Änderungsverfahrens zur Beschlussfassung über den satzungsändernden Beschluss
vorzulegen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer außerplanmäßigen
Auszahlung/Aufwendung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |