Beschluss über die Einstellung des Informationsblattes "Der Landbote"

Betreff
Beschluss über die Einstellung des Informationsblattes "Der Landbote"
Vorlage
VO/LV/10-0429/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Bekanntmachungsblatt „Der Landbote“ wurde seit dem 01.11.1993 im Auftrag des Amtes vom Linus Wittich Verlag herausgegeben, gedruckt und an die Haushalte verteilt. Wesentlicher Zweck war die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Amtes und der Gemeinden. 1993 lebten im Amtsgebiet rund 7.000 Einwohner.

 

Die Verteilung erfolgte als Presseerzeugnis. Trotz Bemühens konnte der Verlag die zuverlässige Verteilung zunehmend nicht mehr sicherstellen. Schließlich bestand permanent die Gefahr, dass sich die Mängel bei der Verteilung auf die Rechtmäßigkeit der öffentlichen Bekanntmachungen und somit auf die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachungsgegenstände auswirken würden. Zu dem Zeitpunkt lebten im Amtsgebiet bereits 16.000 Einwohner. Die Kosten für die Herausgabe und Verteilung des Bekanntmachungsblattes betrugen ca. 13.600 Euro.

Aus rechtlichen Gründen hätte die Verteilung des Bekanntmachungsblattes zusätzlich auf ansässige Unternehmen sowie die Eigentümer und Pächter von Grundstücken ausgedehnt werden müssen.

 

Aus diesen Gründen hatten sich das Amt und die Gemeinden 2010/2011 entschlossen, das Internet als amtliche Bekanntmachungsform zu nutzen. „Der Landbote“ wurde deshalb ab September 2011 nur noch als Informationsblatt herausgegeben und zur Mitnahme in den Gemeinden ausgelegt. Die amtlichen Bekanntmachungen werden darin nur noch zusätzlich ohne rechtliche Wirkung veröffentlicht.

 

Das Informationsblatt erscheint nach wie vor monatlich. Die anfängliche Zahl von 3.000 Auslegungsexemplaren pro monatlicher Auflage wurde mangels Bedarf inzwischen auf 1.700 Exemplare reduziert. Die Kosten dafür betragen ca. 5.800 Euro jährlich. Trotzdem werden monatlich noch etwa 1.000 Stück nicht abgeholter Exemplare vernichtet.

 

Das Interesse der Vereine und Verbände an Veröffentlichungen im Informationsblatt hat massiv abgenommen. Stattdessen werden eigene WEB-Seiten oder die der Gemeinden genutzt, die zwischenzeitlich eröffnet wurden. Jubiläen dürfen aus Datenschutzgründen nicht mehr im Informationsblatt veröffentlicht werden, sodass „Der Landbote“ insgesamt kaum zusätzliche Informationen aus den Gemeinden enthält. Um redaktionelle Beiträge über solche Informationen zu erstellen, wäre Fachpersonal mit entsprechender Vergütung notwendig, wie die Praxis gezeigt hat. Das ist jedoch eine freiwillige Leistung, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht.

 

Die Verlagskosten, der Aufwand unseres Verwaltungspersonals für die Erstellung des Informationsblattes, der Aufwand der Bauhofbeschäftigten für die Verteilung an die 22 Auslegungsstandorte und die Vernichtung von ca. 1.000 Papierexemplaren sind bezogen auf den Erfolg unverhältnismäßig.

 

Aus den genannten Gründen hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 29.10.2018 empfohlen, die Herausgabe des Landboten zum 01.11.2019 einzustellen. Bis zu diesem Termin könnten noch die Informationen zur Kommunalwahl, wie z.B. über die zugelassenen Wahlbewerber und über die gewählten Vertretungen, veröffentlicht werden.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss stellt die Herausgabe des Informationsblattes „Der Landbote“ zum 31.10.2019 ein und kündigt zu diesem Zweck den Vertrag mit dem Linus Wittich Verlag.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja, erstmals in Folgejahren

Einsparung von 5.800 Euro Verlagskosten jährlich sowie Einsparung von Verwaltungs- und Bauhofpersonalaufwand

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung