Beschluss zur Festsetzung der Umlagegrundlagen für die Investitionsvorhaben Anbau Sporthalle, Schulhofgestaltung, Schulerweiterung an der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow

Betreff
Beschluss zur Festsetzung der Umlagegrundlagen für die Investitionsvorhaben Anbau Sporthalle, Schulhofgestaltung, Schulerweiterung an der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow
Vorlage
VO/OS/10-0409/2018
Aktenzeichen
II - 40.1
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Das Amt Warnow-West als Schulträger der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow beabsichtigt eine räumliche Erweiterung der Schulsporthalle, um dadurch weitere Lagermöglichkeiten zu erhalten. Außerdem werden eine Neugestaltung des Schulhofes sowie eine bauliche Erweiterung der Schule im Zuge der vorgesehenen Ausrichtung als volle Halbtagsschule angestrebt.

 

Über die Investitionsmaßnahmen entscheidet der Amtsausschuss mit der Mehrheit aller Mitglieder und setzt entsprechend § 146 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die Umlagegrundlage im Benehmen mit den beteiligten Gemeinden fest.

 

Der Schul- und Bauhofausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2018 einstimmig empfohlen, die Umlagegrundlagen wie vorgeschlagen festzusetzen.

 

 

Anlagen

 

ohne

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West setzt die Umlagegrundlagen für die Investitionsvorhaben Anbau Sporthalle, Schulhofgestaltung, Schulerweiterung an der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow im Benehmen mit den Gemeinden Kritzmow und Stäbelow wie folgt fest:

 

Die Umlagen berechnen sich aus der Anzahl der Schüler aus der jeweiligen Gemeinde am Stichtag 30.09.2018 im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow und Stäbelow.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Umlagegrundlagen bestimmen die Verteilung der Aufwendungen und haben deshalb keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung