Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen entstanden, da diese zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur geschätzt werden können. Die tatsächlichen Werte werden im Zuge der Abschlussarbeiten insbesondere mit der Auflösung der Anlagen im Bau ermittelt. Die Deckung der über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch Mehreinzahlungen/Mehrerträge sowie Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2015 in Höhe von:
Ergebnisrechnung:
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 1 30.505,17 EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 205.775,99
EUR
über-/außerplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 6.356,36 EUR
Finanzrechnung
über-/außerplanmäßige
Auszahlungen im Teilhaushalt 1 11.473,07
EUR
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2015“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |