Überplanmäßige Ausgabe für die Errichtung einer Pumpstation für die Drainageleitung im Gewerbegebiet

Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Errichtung einer Pumpstation für die Drainageleitung im Gewerbegebiet
Vorlage
VO/BV/40-0620/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Gewerbegebiet Stäbelow wird durch eine Drainageleitung gekreuzt. Diese Leitung wurde beim Bau des Gewerbegebietes Anfang der 1990-er Jahre nicht berücksichtigt und an das neue Regenwassersystem angeschlossen. Nach längeren Niederschlägen ist regelmäßig Rückstau auf den anliegenden Grünflächen und bei privaten Eigentümern. Dabei drückt das Wasser aus den Schächten. Während der Planung zur Instandhaltung der Drainageleitung wurde festgestellt, dass durch die Tiefe der Leitung und der teilweisen Überbauung eine Instandhaltung nicht möglich ist. Nach Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde und dem WWAV wurde erreicht, dass das Wasser der Leitung in das Gewässerbiotop an der Straße „Zur Reihe“ gepumpt werden kann und das Überschusswasser über einen Überlauf dem öffentlichen Regenwasserkanal zugeführt wird. Dazu muss die Leitung an der Straße unterbrochen werden. Sie mündet dann in ein neu zu errichtendes Regenwasserpumpwerk, dass das Wasser in das Biotop leitet. Das Biotop wird flächenmäßig vergrößert, um die Wasseraufnahme zu erhöhen. Sind die Versickerungs- und Verdunstungsraten zu gering, wird das Überschusswasser an den Regenwasserkanal abgeführt.

Diese Maßnahme stellt eine Investition dar, so dass die geplanten finanziellen Mittel im Produktsachkonto Instandhaltung von 30.000,00 Euro in das Produktsachkonto Entwässerung- und Abwasserbeseitigungsanlagen überführt werden müssen.

 

Anlagen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe über 30.000,00 Euro für die Errichtung einer Pumpstation für die Drainageleitung im Gewerbegebiet.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung