Problembeschreibung/Begründung:
Das Gewerbegebiet Stäbelow wird durch eine Drainageleitung gekreuzt. Die Leitung wurde beim Bau des Gewerbegebietes nicht berücksichtigt. Somit ist sie teilweise überbaut und befindet sich auf privaten Flächen. Bei längeren Niederschlägen tritt ein regelmäßiger Rückstau bei privaten Eigentümern im Gewerbegebiet auf. Die Drainageleitung soll deshalb an der Straße Zur Reihe unterbrochen werden. Die Leitung mündet dann in ein neu zu errichtendes Regenwasserpumpwerk. Das Wasser wird im Pumpensumpf gesammelt und in das nahegelegene Soll gepumpt. Dort wird das Wasser aufgefangen, versickert und verdunstet. Sind die Versickerungs- und Verdunstungsraten zu gering, soll das Überschusswasser über eine Abflussleitung an den Regenwasserkanal abgeführt werden.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung hat die Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Nach § 32 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern bedürfen Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Herr Rüdiger Brügge ist Geschäftsführer der Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH und Mitglied der Gemeindevertretung.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow genehmigt die Auftragserteilung an die
Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH, deren Geschäftsführung der
Gemeindevertreter Herr Rüdiger Brügge angehört, für das Vorhaben „Errichtung
einer Pumpstation für die Drainageleitung im Gewerbegebiet“.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |