Beschluss über die Genehmigung eines Vertrages mit einem Mitglied der Gemeindevertretung

Betreff
Beschluss über die Genehmigung eines Vertrages mit einem Mitglied der Gemeindevertretung
Vorlage
VO/BV/40-0618/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Gewerbegebiet Stäbelow wird durch eine Drainageleitung gekreuzt. Die Leitung wurde beim Bau des Gewerbegebietes nicht berücksichtigt. Somit ist sie teilweise überbaut und befindet sich auf privaten Flächen. Bei längeren Niederschlägen tritt ein regelmäßiger Rückstau bei privaten Eigentümern im Gewerbegebiet auf. Die Drainageleitung soll deshalb an der Straße Zur Reihe unterbrochen werden. Die Leitung mündet dann in ein neu zu errichtendes Regenwasserpumpwerk. Das Wasser wird im Pumpensumpf gesammelt und in das nahegelegene Soll gepumpt. Dort wird das Wasser aufgefangen, versickert und verdunstet. Sind die Versickerungs- und Verdunstungsraten zu gering, soll das Überschusswasser über eine Abflussleitung an den Regenwasserkanal abgeführt werden.

Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung hat die Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Nach § 32 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern bedürfen Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

Herr Rüdiger Brügge ist Geschäftsführer der Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH und Mitglied der Gemeindevertretung.

 

Anlagen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow genehmigt die Auftragserteilung an die Firma Mecklenburgische Kanalbau GmbH, deren Geschäftsführung der Gemeindevertreter Herr Rüdiger Brügge angehört, für das Vorhaben „Errichtung einer Pumpstation für die Drainageleitung im Gewerbegebiet“.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Keine

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung