Problembeschreibung/Begründung:
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, zu würdigen, erhalten diese Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch eine Verordnung regelt.
Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Stäbelow für den
Gemeindewehrführer: 170,00 Euro und
seine Stellvertretung: 85,00 Euro
Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart oder auch der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden.
Beschlussvorschlag:
Durch die
Gemeindevertretung Stäbelow werden für die Funktionsträger der Freiwilligen
Feuerwehr Stäbelow folgende monatliche Pauschalbeträge als
Aufwandsentschädigung festgesetzt:
Wehrführer: erhält eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FFwEntschVO M-V
geregelten
Höchstbetrages
sein
Stellvertreter: erhält eine
Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FFwEntschVO M-V
geregelten
Höchstbetrages
Darüber hinaus
erhalten nachstehend genannte Funktionsträger mit besonderen Aufgaben eine
Aufwandsentschädigung in folgender Höhe ab dem 01.01.2019:
Jugendfeuerwehrwart: 60,00 Euro pro Monat
Gerätewart: 30,00 Euro pro Monat
Der derzeitig
geltende Beschluss 43-9/16 vom 30.03.2016 wird mit Ablauf des 31.12.2018
aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes 2019
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |