Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

Betreff
Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
VO/OS/40-0616/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben, zu würdigen, erhalten diese Aufwandsentschädigung, deren monatliche Höchstbeträge das Ministerium für Inneres und Sport durch eine Verordnung regelt.

 

Die maximale Aufwandsentschädigung beträgt somit in der Gemeinde Stäbelow für den

Gemeindewehrführer:           170,00 Euro und

seine Stellvertretung:               85,00 Euro

 

Die Höhe der zu zahlenden Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Personen mit besonderen Aufgaben, wie zum Beispiel der Jugendfeuerwehrwart oder auch der Gerätewart können in angemessener Höhe auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.

 

Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr zu fassen und nicht personengebunden.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Durch die Gemeindevertretung Stäbelow werden für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

 

Wehrführer:                erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FFwEntschVO M-V

                                   geregelten Höchstbetrages

sein Stellvertreter:      erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FFwEntschVO M-V

                                   geregelten Höchstbetrages

 

Darüber hinaus erhalten nachstehend genannte Funktionsträger mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe ab dem 01.01.2019:

 

Jugendfeuerwehrwart:           60,00 Euro pro Monat

Gerätewart:                            30,00 Euro pro Monat

 

Der derzeitig geltende Beschluss 43-9/16 vom 30.03.2016 wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes 2019

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung