Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 3
der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen trifft der Hauptausschuss
Entscheidungen über die Zustimmung
zu außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000
EURO bis 25.000 EURO.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen.
- B-Plan Nr. 18, 2.
Änderung, „Am Kirchstieg“, Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe
Finanzielle
Auswirkungen
(X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
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