Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stäbelow zum 31.12.2013 i. d. F. vom 26.02.2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2018 der Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |