Problembeschreibung/Begründung:
Die amtsangehörigen
Gemeinden haben nach § 2 Abs.1 des Gesetzes zur Einführung eines Leitbildes
„Gemeinde der Zukunft“ (Gemeinde-Leitbildgesetz, GLeitbildG) eine
Selbsteinschätzung im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit ihrer Gemeinde
vorzunehmen.
Ziel des Gesetzes
ist der freiwillige Zusammenschluss von Gemeinden zu zukunftsfähigen
Strukturen. Dabei hat das Innenministerium aber versichert, dass das Ergebnis
der Selbsteinschätzung lediglich eine Grundlage für eine eigenverantwortliche
Entscheidung über freiwillige Fusionen darstellt (§ 2 Abs.1 Satz 1 und Abs.2
Satz 1 GLeitbildG).
Die
Zukunftsfähigkeit ist auf der Grundlage von Kriterien zu beurteilen, die
wesentlich für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung sind. Diese
Kriterien, gegliedert in vier Themenbereiche, sind in der Anlage zum GLeitbildG
festgelegt worden.
Die Gemeinde hat in
eigener Verantwortung eine wertende Gesamtbetrachtung aller Einzelkriterien
dieser Themenbereiche vorzunehmen.
Im Interesse
aussagekräftiger, möglichst objektiver und landesweit vergleichbarer Ergebnisse
hat der Städte- und Gemeindetag in Zusammenarbeit mit den vom Land bestellten
Koordinatoren, den Rechtsaufsichtsämtern und dem Innenministerium eine
Handreichung erarbeitet, die ein einheitliches Punktesystem zur Bewertung
dieser Kriterien zugrunde legt.
In den für
amtsangehörige Gemeinden relevanten Themenbereichen I bis IV können jeweils 25
Punkte, insgesamt 100 Punkte, vergeben werden.
In den nachfolgenden
Einzelkriterien besteht kein Ermessensspielraum für die Beurteilung, weil die
Punktzahl aufgrund konkreter Kennzahlen zu vergeben ist.
Zuzugsrate,
Wahlbeteiligung, Kandidatenzahl für die Wahl der Gemeindevertretung, Kandidatenzahl für die Wahl des
ehrenamtlichen Bürgermeisters, RUBIKON
(verbindliche
Datenbank des Landes für den haushaltsrechtlich erforderlichen
Nachweis der
dauernden Leistungsfähigkeit), Steuerkraft,
sozialversicherungspflichtige
Entwicklung, Amtsstruktur
Für die
Gesamtauswertung der Selbsteinschätzung werden die in den Einzelkriterien
erreichten Punkte addiert. Liegt die Summe der Punkte über 50, kann die
Gemeinde grundsätzlich davon ausgehen, dass sie auch ohne Fusion zukunftsfähig
ist.
Nach
Selbsteinschätzung erreicht die Gemeinde insgesamt 83 Punkte.
Die Punktzahl in den
einzelnen Themenbereichen beträgt:
I. Qualität und Quantität
der Aufgabenwahrnehmung: 23
II. Vitalität und Verbundenheit
der örtlichen Gemeinschaft: 20
III. Zustand der örtlichen
Demokratie: 19
IV. Dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit : 21
Anlagen
Selbsteinschätzung nach dem Gemeindeleitbildgesetz (GLeitbildG)
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen
( ) keine
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Horst Harbrecht Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Jörg Blotenberg stellv. LVB |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Dr. Regina Simon Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |