Information zu planungsrechtlichen Festsetzungen zum Baurecht für das Sporthallengrundstück

Betreff
Information zu planungsrechtlichen Festsetzungen zum Baurecht für das Sporthallengrundstück
Vorlage
IV/BV/10-0351/2017
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

 

Für den Bau der neuen Schulsporthalle ist es erforderlich, dass durch die Gemeinde Papendorf der Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ aufgestellt wird. Nur so kann das für den Neubau benötigte Baurecht hergestellt werden.

 

Das notwendige Grundstück wurde von der Gemeinde Papendorf an das Amt Warnow-West verkauft. Für diese Fläche wurde der anliegende Bebauungsplanentwurf durch die Gemeinde Papendorf aufgestellt. Der Bebauungsplan soll das Baurecht für die geplante Sporthalle, die Erschließungsanlagen und die Sportaußenanlagen schaffen. Der dafür notwendige Grünausgleich wird im Planverfahren ermittelt und geeignete Maßnahmen werden festgelegt.

 

Der Beschluss des Planentwurfes durch die Gemeinde Papendorf erfolgt voraussichtlich am 28.09.2017.

 

Die Finanzierung des B-Plans und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt zunächst ausschließlich durch die Gemeinde Papendorf. Die notwendige anteilige  Refinanzierung durch die Amtsschulgemeinden ist vorgesehen.

 

Der genaue Kostenumfang wird gegenwärtig ermittelt und zur Beschlussfassung durch die Gemeinde Papendorf vorliegen.

 

Der Entwurf des B-Plans Nr. 22 wird im Okt/Nov 2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und Nachbargemeinden erfolgt zeitgleich.

 

Unter der Bedingung, dass keine Ausschlussgründe geltend gemacht werden, kann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 am 30.11.2017 erfolgen.

 

Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung wird das Vorhaben planungsrechtlich zulässig und kann bei Vorhandensein der gesicherten Erschließung baurechtlich durch den Landkreis Rostock genehmigt werden.     

 

 

Anlagen:

 

B-22 „Schulsporthalle am Campus“, Planentwurf Arbeitsstand 21.08.2017