Sachverhalt:
Für den Bau der
neuen Schulsporthalle ist es erforderlich, dass durch die Gemeinde Papendorf
der Bebauungsplan Nr. 22 „Schulsporthalle am Campus“ aufgestellt wird. Nur so
kann das für den Neubau benötigte Baurecht hergestellt werden.
Das notwendige
Grundstück wurde von der Gemeinde Papendorf an das Amt Warnow-West verkauft.
Für diese Fläche wurde der anliegende Bebauungsplanentwurf durch die Gemeinde
Papendorf aufgestellt. Der Bebauungsplan soll das Baurecht für die geplante
Sporthalle, die Erschließungsanlagen und die Sportaußenanlagen schaffen. Der
dafür notwendige Grünausgleich wird im Planverfahren ermittelt und geeignete
Maßnahmen werden festgelegt.
Der Beschluss des
Planentwurfes durch die Gemeinde Papendorf erfolgt voraussichtlich am
28.09.2017.
Die Finanzierung des
B-Plans und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt zunächst
ausschließlich durch die Gemeinde Papendorf. Die notwendige anteilige Refinanzierung durch die Amtsschulgemeinden
ist vorgesehen.
Der genaue
Kostenumfang wird gegenwärtig ermittelt und zur Beschlussfassung durch die
Gemeinde Papendorf vorliegen.
Der Entwurf des
B-Plans Nr. 22 wird im Okt/Nov 2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange, der Behörden und Nachbargemeinden erfolgt
zeitgleich.
Unter der Bedingung,
dass keine Ausschlussgründe geltend gemacht werden, kann der Satzungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 22 am 30.11.2017 erfolgen.
Mit der
anschließenden öffentlichen Bekanntmachung wird das Vorhaben planungsrechtlich
zulässig und kann bei Vorhandensein der gesicherten Erschließung baurechtlich
durch den Landkreis Rostock genehmigt werden.
Anlagen:
B-22 „Schulsporthalle am Campus“, Planentwurf Arbeitsstand 21.08.2017