Problembeschreibung/Begründung:
Der Investor plant die Errichtung von fünf
Einfamilienhäusern auf dem ca. 2.700 m² großen Flurstück 34/37, Flur 4,
Gemarkung Elmenhorst. Um die bessere Ausnutzung des Grundstückes zu
ermöglichen, ist die Verschiebung der Baugrenze des östlichen Baufeldes Nr. 11
in Richtung Westen notwendig. Genaue
Festsetzungen bezüglich z.B. der Ausrichtung des Baufeldes ergeben sich im
B-Plan-Verfahren. Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass aufgrund
beengter räumlicher Verhältnisse die geplante Ausnutzung mit 4 EFH nicht
realisierbar ist, wird eine anderweitige Ausnutzung des Baufeldes geprüft.
Anstatt einer Bebauung auf 2 Parzellen mit je einem EFH südlich des geplanten
Zufahrtsbereichs, wäre ebenso eine Bebauung mit einem Doppelhaus denkbar. Die
Gestaltung der Vorhaben ergibt sich schließlich aus den Festsetzungen, die die
Gemeinde in der 2. Änderung im Ergebnis der Bauleitplanung verfasst.
Hierfür plant die Gemeinde, den B-Plan Nr. 10 erneut zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung wurde am 29.06.2017 gefasst.
Für die Übernahme der Planungskosten sowie sämtlicher Kosten, die mit dem Änderungsverfahren einhergehen, wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB geschlossen. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sowie der Hauptausschuss empfehlen der Gemeindevertretung den Beschluss zu fassen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen. Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.
Anlagen
1 Entwurf des Städtebaulichen Vertrages
2 Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag (Aufstellungsbeschluss mit Übersichtsplan und Parzellierungsplan, Planungskosten)
3 Außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den
anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der
Bauleitplanung für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10,
Wohngebiet „Oberhagen“ durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(s. Anlage 3 - Außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |