Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste

Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste
Vorlage
VO/FV/50-0390/2017
Aktenzeichen
I 25
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Beitrag, den die Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste zahlt, ist von 19.585,88 EUR in 2015 um 23 % bzw. auf 24.180,30 EUR in 2016 gestiegen, weshalb die Zustimmung zu einer überplanmäßige Ausgabe durch die Bürgermeisterin im Juli 2016 eingeholt werden musste. Des Weiteren war die Gebührenerhöhung Gegenstand des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 26.10.2016 sowie des Finanzausschusses am 05.10.2016. Bei der Gemeindevertretersitzung am 06.12.2016 wurde der Beschluss zur Erhöhung des Satzes von 6,50 EUR auf 8,50 EUR mit 8 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Die Folge ist ein Einnahmeausfall von 5.580 EUR (2 EUR x 2.790 Gebühreneinheiten) in 2017. Gemäß § 6 Absatz 2d) KAG M-V ist diese Kostenunterdeckung auszugleichen. Statt der geplanten Erhöhung um 2 EUR ab 2017 wird die Gebühr in 2018 um 4 EUR auf 10,50 EUR angehoben. Ab 2019 beträgt sie 8,50 EUR.

 

Aufgrund der Erhöhung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow-Küste wurde der Gebührensatz neu kalkuliert:

WBV Untere Warnow Küste

Beitrag an WBV

(ohne Durchlässe)

Verwaltungs-kosten

umzulegender Betrag

Anzahl GE

Gebührensatz je Gebühreneinheit (GE)                               = umzulegender Betrag   
   Anzahl GE

2016

24.050,80 €

936,69 €

24.987,49 €

2.942

8,50 €

Seit 2013 lag der Satz zuvor bei 6,50 EUR. Sämtliche Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes liegen den Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung zur Einsichtnahme erneut vor.

Die bisherige Satzung wurde bereits viermal geändert. Formulierungen darin müssen nun angepasst werden. Der Übersichtlichkeit halber wird eine neue Satzung in Kraft gesetzt. Änderungen in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2: Die Berechnung der Anzahl der Gebühreneinheiten eines Bescheidempfängers erfolgt nach der gesamten Eigentumsfläche, wobei mehrere Grundstücke zu einem Bescheid zusammengefasst werden.

 

Anlage: Satzung der Gemeinde Pölchow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes.

 

Der Gebührensatz je Gebühreneinheit wird für das Jahr 2018 auf 10,50 EUR und ab dem Jahr 2019 auf 8,50 EUR festgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Ja. Höhere Einnahmen ab 2018 zur Deckung höherer Ausgaben seit 2016.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung