Problembeschreibung/Begründung:
Der
Beitrag, den die Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste
zahlt, ist von 19.585,88 EUR in 2015 um 23 % bzw. auf 24.180,30 EUR in 2016
gestiegen, weshalb die Zustimmung zu einer überplanmäßige Ausgabe durch die
Bürgermeisterin im Juli 2016 eingeholt werden musste. Des Weiteren war die
Gebührenerhöhung Gegenstand des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau,
Verkehr und Umwelt am 26.10.2016 sowie des Finanzausschusses am 05.10.2016. Bei
der Gemeindevertretersitzung am 06.12.2016 wurde der Beschluss zur Erhöhung des
Satzes von 6,50 EUR auf 8,50 EUR mit 8 Nein-Stimmen und einer Enthaltung
abgelehnt. Die Folge ist ein Einnahmeausfall von 5.580 EUR (2 EUR x 2.790
Gebühreneinheiten) in 2017. Gemäß § 6 Absatz 2d) KAG M-V ist diese
Kostenunterdeckung auszugleichen. Statt der geplanten Erhöhung um 2 EUR ab 2017
wird die Gebühr in 2018 um 4 EUR auf 10,50 EUR angehoben. Ab 2019 beträgt sie
8,50 EUR.
Aufgrund
der Erhöhung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow-Küste
wurde der Gebührensatz neu kalkuliert:
WBV Untere Warnow Küste |
Beitrag an WBV (ohne Durchlässe) |
Verwaltungs-kosten |
umzulegender Betrag |
Anzahl GE |
Gebührensatz je
Gebühreneinheit (GE) = umzulegender
Betrag |
2016 |
24.050,80
€ |
936,69
€ |
24.987,49
€ |
2.942 |
8,50 € |
Seit
2013 lag der Satz zuvor bei 6,50 EUR. Sämtliche Kalkulationsunterlagen zur
Ermittlung des Gebührensatzes liegen den Gemeindevertretern bei der
Beschlussfassung zur Einsichtnahme erneut vor.
Die
bisherige Satzung wurde bereits viermal geändert. Formulierungen darin müssen
nun angepasst werden. Der Übersichtlichkeit halber wird eine neue Satzung in
Kraft gesetzt. Änderungen in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2: Die Berechnung der
Anzahl der Gebühreneinheiten eines Bescheidempfängers erfolgt nach der gesamten
Eigentumsfläche, wobei mehrere Grundstücke zu einem Bescheid zusammengefasst
werden.
Anlage: Satzung der Gemeinde Pölchow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes.
Der Gebührensatz je Gebühreneinheit wird für das Jahr 2018
auf 10,50 EUR und ab dem Jahr 2019 auf 8,50 EUR festgesetzt.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja. Höhere Einnahmen ab 2018 zur Deckung höherer
Ausgaben seit 2016.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |