Aufstellung der Innenbereichssatzung "Gemeindecampus Kritzmow", Aufstellungbeschluss

Betreff
Aufstellung der Innenbereichssatzung "Gemeindecampus Kritzmow", Aufstellungbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-0892/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Die Gemeinde bereitet am Standort Schulstraße den Neubau eines Kita-Gebäudes und einen Ersatzneubau für das Sportlerheim vor. Dafür besteht bisher kein Planungsrecht.

Für die städtebauliche Ordnung des gesamten Gemeinbedarfsstandortes und die Bevorratung einer langfristig ausreichenden Entwicklungsreserve ist es in diesem Zusammenhang grundsätzlich zweckmäßig, über die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gesamtgelände nördlich der Amtsstraße und westlich des Schulweges zu entscheiden.

Für die Investitionsvorbereitung der geplanten Neubauten und den rechtzeitigen Abruf bereitgestellter Fördermittel muss das erforderliche Bauplanungsrecht gleichzeitig sehr kurzfristig hergestellt werden. Die Zielvorstellung, Ende März 2017 über Baurecht für den Sportlerheim-Neubau zu verfügen, ist jedoch in einem B-Plan-Verfahren nicht umsetzbar.

Als Lösungsvorschlag wurde mit dem Amt für Kreisentwicklung deshalb die Möglichkeit abgestimmt, eine Innenbereichssatzung mit Einbeziehung der benötigten Außenbereichsflächen einstweilen „vorauszuschicken“ und sodann den umfassenden B-Plan mit der erforderlichen Detailplanung für die einzelnen Gemeinbedarfsfunktionen in einem Verfahren ohne den aktuell anstehenden Zeit- und Investitionsdruck auszuarbeiten.

 

Der Gemeindevertretung wird deshalb empfohlen, ein Verfahren zur Aufstellung der Innenbereichssatzung „Gemeindecampus Kritzmow“ einzuleiten. Damit kann für die geplanten Neubaustandorte die Innenbereichseigenschaft als maßgebliche bauplanungsrechtliche Zulassungsvoraussetzung festgestellt werden. Das Aufstellungsverfahren könnte – vorbehaltlich der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung – mit Satzungsbeschluss in der 13. KW und Inkraftsetzung in der 15. KW (Mitte April) abgeschlossen werden.

Anlagen

 

Geltungsbereich

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, die Innenbereichssatzung „Gemeindecampus Kritzmow“ aufzustellen. Das Satzungsgebiet soll sich auf den Gemeinbedarfskomplex nördlich der Amtsstraße und westlich des Schulweges erstrecken. Durch die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche soll mit der Satzung allgemeines Planungsrecht für den Neubau eines Kita-Gebäudes und einen Ersatzneubau für das Sportlerheim hergestellt werden.

2.

 

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 34 (5) i.V.m. § 13 (2) BauGB ist vorzunehmen.

Für die Bauleitplanung entstehen Honorarkosten in Höhe von ca. 11.000,00€. Die finanzielle Deckung erfolgt über Mehreinnahmen durch Gewerbesteuern. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Planungskosten Bauleitplanung: ca. 11.000,00€. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen durch Gewerbesteuern (61100.4013), Stand 12.01.2017. Es wird geprüft, ob die Planungskosten zur Herstellung von Baurecht für den Kita- Ersatzneubau förderfähig sind. )

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon