Die Gemeinde
bereitet am Standort Schulstraße den Neubau eines Kita-Gebäudes und einen
Ersatzneubau für das Sportlerheim vor. Dafür besteht bisher kein Planungsrecht.
Für die
städtebauliche Ordnung des gesamten Gemeinbedarfsstandortes und die Bevorratung
einer langfristig ausreichenden Entwicklungsreserve ist es in diesem
Zusammenhang grundsätzlich zweckmäßig, über die Aufstellung eines
Bebauungsplans für das Gesamtgelände nördlich der Amtsstraße und westlich des
Schulweges zu entscheiden.
Für die
Investitionsvorbereitung der geplanten Neubauten und den rechtzeitigen Abruf
bereitgestellter Fördermittel muss das erforderliche Bauplanungsrecht
gleichzeitig sehr kurzfristig hergestellt werden. Die Zielvorstellung, Ende
März 2017 über Baurecht für den Sportlerheim-Neubau zu verfügen, ist jedoch in
einem B-Plan-Verfahren nicht umsetzbar.
Als
Lösungsvorschlag wurde mit dem Amt für Kreisentwicklung deshalb die Möglichkeit
abgestimmt, eine Innenbereichssatzung mit Einbeziehung der benötigten
Außenbereichsflächen einstweilen „vorauszuschicken“ und sodann den umfassenden
B-Plan mit der erforderlichen Detailplanung für die einzelnen Gemeinbedarfsfunktionen
in einem Verfahren ohne den aktuell anstehenden Zeit- und Investitionsdruck
auszuarbeiten.
Der Gemeindevertretung wird deshalb empfohlen, ein Verfahren zur Aufstellung der Innenbereichssatzung „Gemeindecampus Kritzmow“ einzuleiten. Damit kann für die geplanten Neubaustandorte die Innenbereichseigenschaft als maßgebliche bauplanungsrechtliche Zulassungsvoraussetzung festgestellt werden. Das Aufstellungsverfahren könnte – vorbehaltlich der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung – mit Satzungsbeschluss in der 13. KW und Inkraftsetzung in der 15. KW (Mitte April) abgeschlossen werden.
Anlagen
Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, die
Innenbereichssatzung „Gemeindecampus Kritzmow“ aufzustellen. Das
Satzungsgebiet soll sich auf den Gemeinbedarfskomplex nördlich der Amtsstraße
und westlich des Schulweges erstrecken. Durch die Einbeziehung einer
Außenbereichsfläche soll mit der Satzung allgemeines Planungsrecht für den
Neubau eines Kita-Gebäudes und einen Ersatzneubau für das Sportlerheim
hergestellt werden. |
2. 3. |
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. § 34 (5) i.V.m. § 13 (2) BauGB ist vorzunehmen. Für
die Bauleitplanung entstehen Honorarkosten in Höhe von ca. 11.000,00€. Die
finanzielle Deckung erfolgt über Mehreinnahmen durch Gewerbesteuern. |
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(Planungskosten Bauleitplanung: ca. 11.000,00€. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen durch Gewerbesteuern (61100.4013), Stand 12.01.2017. Es wird geprüft, ob die Planungskosten zur Herstellung von Baurecht für den Kita- Ersatzneubau förderfähig sind. )
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |