6. Änderung des B-Plans Nr. 5 "Dorfmitte" der Gemeinde Stäbelow, Aufstellungsbeschluss

Betreff
6. Änderung des B-Plans Nr. 5 "Dorfmitte" der Gemeinde Stäbelow, Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/40-0515/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

 

 

Bei der Gemeinde Stäbelow wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 für das bebaute Grundstück Schulweg 7, südlich und östlich angrenzend an das Gemeindehaus, beantragt. Der Antragsteller möchte auf dem derzeit unbebauten westlichen Grundstücksteil ein zwei geschossiges Einfamilienhaus mit Tiefgarage errichten und beantragt dazu eine Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze), um eine günstige Orientierung der Gebäude zur Himmelsrichtung zu ermöglichen.

Die geplante Bebauung (Anlage 1) entspricht in allen sonstigen Parametern den Festsetzungen des B-Plans.

 

Der Antrag stößt nicht auf grundsätzliche Bedenken. Nachbarinteressen werden mit der neuen Baugrenze durch weiterhin ausreichende Grenzabstände berücksichtigt, die zum größten Teil über den Anforderungen der Landesbauordnung liegen. Auch bleibt die Sicherung einer Abstandsbaulast zugunsten des Gemeindehauses uneingeschränkt möglich.

Der Antrag berührt auch keine besonderen Interessen der Gemeindeentwicklung. Die Ortsbildgestaltung ist wegen der introvertierten Lage ebenso wenig betroffen. 

Es wird deshalb empfohlen dem Antrag zuzustimmen. Der anliegende Änderungsentwurf berücksichtigt das Vorhaben des Antragstellers und wird zur Beschlussfassung empfohlen (Anl. 2 und 3).

Der Änderungsbereich ist allseitig von Siedlungsflächen umgeben; die Planänderung ist deshalb der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zuzurechnen und kann im beschleunigten Verfahren vorgenommen werden.

Der Antragsteller hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten zu tragen. Über die Tragung der Planungskosten (einschl. ggf. entstehender Kosten für Vermessungsleistungen oder Gutachten usw.) wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 Entwurf des Vorhabens

Anlage 2 B-Planentwurf

Anlage 3 Begründung

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 05 „Dorfmitte“ zu ändern. Der Änderungsbereich ist auf das Grundstück Schulweg 7 (Gmk. Stäbelow, Fl. 1, Flst. 24/2) beschränkt. Die Planänderung dient der Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf diesem Grundstück.

2.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden.

3.

Der Entwurf der 6. Änderung des B-Plans Nr. 05 nebst Begründung wird gebilligt (Anl. 2 und 3)

4.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist erst vorzunehmen, wenn die Tragung der Planungskosten vertraglich gesichert ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Bull

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon