Problembeschreibung/Begründung:
Bei der Gemeinde
Stäbelow wurde die Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 für das bebaute
Grundstück Schulweg 7, südlich und östlich angrenzend an das Gemeindehaus,
beantragt. Der Antragsteller möchte auf dem derzeit unbebauten westlichen
Grundstücksteil ein zwei geschossiges Einfamilienhaus mit Tiefgarage errichten
und beantragt dazu eine Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche
(Baugrenze), um eine günstige Orientierung der Gebäude zur Himmelsrichtung zu
ermöglichen.
Die geplante
Bebauung (Anlage 1) entspricht in allen sonstigen Parametern den Festsetzungen
des B-Plans.
Der Antrag stößt
nicht auf grundsätzliche Bedenken. Nachbarinteressen werden mit der neuen
Baugrenze durch weiterhin ausreichende Grenzabstände berücksichtigt, die zum
größten Teil über den Anforderungen der Landesbauordnung liegen. Auch bleibt
die Sicherung einer Abstandsbaulast zugunsten des Gemeindehauses
uneingeschränkt möglich.
Der Antrag berührt
auch keine besonderen Interessen der Gemeindeentwicklung. Die
Ortsbildgestaltung ist wegen der introvertierten Lage ebenso wenig
betroffen.
Es wird deshalb empfohlen dem Antrag zuzustimmen. Der anliegende Änderungsentwurf
berücksichtigt das Vorhaben des Antragstellers und wird zur Beschlussfassung
empfohlen (Anl. 2 und 3).
Der Änderungsbereich ist allseitig von Siedlungsflächen umgeben; die
Planänderung ist deshalb der Innenentwicklung i.S.v. § 13a BauGB zuzurechnen
und kann im beschleunigten Verfahren vorgenommen werden.
Der Antragsteller
hat seine Bereitschaft erklärt, die mit der Planung entstehenden Kosten zu
tragen. Über die Tragung der Planungskosten (einschl. ggf. entstehender Kosten
für Vermessungsleistungen oder Gutachten usw.) wird ein Städtebaulicher Vertrag
geschlossen.
Anlagen
Anlage 1 Entwurf des Vorhabens
Anlage 2 B-Planentwurf
Anlage 3 Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 05 „Dorfmitte“ zu ändern. Der Änderungsbereich ist auf das
Grundstück Schulweg 7 (Gmk. Stäbelow, Fl. 1, Flst. 24/2) beschränkt. Die
Planänderung dient der Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf
diesem Grundstück. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden. |
3. |
Der Entwurf der 6. Änderung des B-Plans
Nr. 05 nebst Begründung wird gebilligt (Anl. 2 und 3) |
4. |
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist erst
vorzunehmen, wenn die Tragung der Planungskosten vertraglich gesichert ist. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Bull |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |