Problembeschreibung/Begründung:
Unmittelbar vor der Amtsausschusssitzung im Juni dieses Jahres ist die neue Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) in Kraft getreten, so dass eine entsprechend notwendige Änderung der Hauptsatzung nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen werden konnte.
Die Änderung der Hauptsatzung ist erforderlich, weil nach der neuen EntschVO keine Entschädigung mehr für die Vertretung des Amtsvorstehers im Verhinderungsfall, sondern nur noch eine laufende Entschädigung monatlich gezahlt werden kann.
Für eine zukünftige Hauptsatzungsänderung hatte der Hauptausschuss empfohlen zu regeln, dass Sitzungen des Schul- und Bauhofausschusses öffentlich stattfinden.
Eine weitere Änderung betrifft die Übertragung der Entscheidungskompetenz für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen in Schulangelegenheiten. Nähe Erläuterungen finden sich in der Anlage 2.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2016 den Beschluss des vorliegenden Hauptsatzungsentwurfes empfohlen.
Anlagen
1 Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West
2 Gegenüberstellung von neuer und bisheriger Regelung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die in Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Warnow-West.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit LVB |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |