Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Kritzmow, Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB

Betreff
Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Kritzmow, Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB
Vorlage
VO/BV/60-0858/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Durch die M&M Erneuerbare Energien GbR Heinicke & Weiße wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen – Prototypen (WEA) vom Typ ENERCON E-115 mit jeweils 3,00 MW Nennleistung beantragt.

 

Die Standorte der WEA befinden sich außerhalb eines ausgewiesenen Eignungsgebietes in der Gemarkung Groß Schwaß und sollen der Erforschung und Entwicklung von Energiespeichersystemen dienen.

 

Die konkreten Standorte der WEA sind der angefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Antragsunterlagen am 02.08.2016 hat die Gemeinde Kritzmow das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen oder begründet zu versagen.  

 

Zur fachlichen Beurteilung und begründeten Meinungsfindung wurden die Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, Herr Dipl.-Ing. Wilfried Millahn sowie Herr Rechtsanwalt Andreas Schulz beauftragt.

 

Die genannten Beurteilungen (siehe Anlage 1) bilden die Grundlage für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kritzmow am 27.09.2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

Beurteilung des Antrages

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow versagt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Groß Schwaß.

 

(„WEA Groß Schwaß I“ (Prototypen), Genehmigungsverfahren AZ 571-1.6.2V-173 des StALU MM nach dem BImSchG und Behördenbeteiligung gemäß § 11 9. BImSchV). 

 

Die anliegende Beurteilung des Antrages (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon