Problembeschreibung/Begründung:
Durch die M&M Erneuerbare Energien GbR Heinicke & Weiße wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen – Prototypen (WEA) vom Typ ENERCON E-115 mit jeweils 3,00 MW Nennleistung beantragt.
Die Standorte der WEA befinden sich außerhalb eines ausgewiesenen Eignungsgebietes in der Gemarkung Groß Schwaß und sollen der Erforschung und Entwicklung von Energiespeichersystemen dienen.
Die konkreten Standorte der WEA sind der angefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Antragsunterlagen am 02.08.2016 hat die Gemeinde Kritzmow das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen oder begründet zu versagen.
Zur fachlichen Beurteilung und begründeten Meinungsfindung wurden die Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, Herr Dipl.-Ing. Wilfried Millahn sowie Herr Rechtsanwalt Andreas Schulz beauftragt.
Die genannten Beurteilungen (siehe Anlage 1) bilden die Grundlage für die Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kritzmow am 27.09.2016.
Anlagen
Beurteilung des Antrages
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow versagt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Groß Schwaß.
(„WEA Groß Schwaß I“ (Prototypen), Genehmigungsverfahren AZ 571-1.6.2V-173 des StALU MM nach dem BImSchG und Behördenbeteiligung gemäß § 11 9. BImSchV).
Die anliegende Beurteilung des Antrages (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |