Problembeschreibung/Begründung:
Das Vorhaben der Gemeinde „Vom Gutspark zum offenen Bürgerpark“ soll in 3
Teilprojekten umgesetzt werden. Das Teilprojekt 1 beinhaltete ursprünglich
neben der Erneuerung der Zufahrtstraße auch die Neugestaltung des unmittelbaren
Umfelds des Gutshauses und die Herstellung barrierefreier Hauszugänge. Dieser
Teil der Planung wird jedoch zunächst zurückgestellt, bis Klarheit über die
weitere Nutzung des Gutshauses besteht.
Das Landschaftsarchitekturbüro Hannes Hamann ist mit der
Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) des in 2017
umzusetzenden Teilprojekts 1a – der Zuwegung zum Gutshaus ohne Gutshausvorplatz
– beauftragt.
Die Planung wurde auf der Sitzung des Bauausschusses am 07.09.2016
vorgestellt. Herr Hamann nahm an der Sitzung teil und erläuterte den Entwurf.
Die auf der Sitzung besprochenen Änderungswünsche des Bauausschusses sind
eingearbeitet (siehe Anlagen).
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Erneuerung des Straßenfläche in Asphaltbauweise
- Erneuerung des Gehwegs in Asphaltbauweise
- Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
- Neupflanzung von Alleebäumen
- Befestigung von Zufahrten und PKW-Stellflächen mit Polygonalpflaster
Granit
- Herstellung von Rasenflächen
Die Bau- und Planungskosten
betragen nach aktuellem Stand ca. 347.000,00 Euro. Zur Sicherstellung
der Finanzierung bemüht sich die Gemeinde Pölchow um Fördermittel.
Nachdem der Antrag auf LEADER-Förderung abgelehnt wurde, wird nun bis zum
30.09.2016 ein Förderantrag nach der Richtlinie der integrierten ländlichen
Entwicklung (ILERL M-V) gestellt. Auf den durch die Gemeinde zu leistenden
Eigenanteil müssen Anliegerbeiträge erhoben werden.
Die Anlieger werden rechtzeitig auf einer
Einwohnerversammlung über die Baumaßnahme und die Anliegerbeiträge informiert.
Anlagen
Anlage 1: Vorentwurfslageplan
Anlage 2: Schnitt
Anlage 3: Kostenschätzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt vorbehaltlich der Veranschlagung im Haushalt die Erneuerung der Straße zum Gutshaus gemäß Planung (Anlagen 1 bis 3).
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |