Beschluss über die Umsetzung des Vorhabens Vom Gutspark zum offenen Bürgerpark – Teilprojekt 1a

Betreff
Beschluss über die Umsetzung des Vorhabens Vom Gutspark zum offenen Bürgerpark – Teilprojekt 1a
Vorlage
VO/BV/50-0381/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Vorhaben der Gemeinde „Vom Gutspark zum offenen Bürgerpark“ soll in 3 Teilprojekten umgesetzt werden. Das Teilprojekt 1 beinhaltete ursprünglich neben der Erneuerung der Zufahrtstraße auch die Neugestaltung des unmittelbaren Umfelds des Gutshauses und die Herstellung barrierefreier Hauszugänge. Dieser Teil der Planung wird jedoch zunächst zurückgestellt, bis Klarheit über die weitere Nutzung des Gutshauses besteht.

 

Das Landschaftsarchitekturbüro Hannes Hamann ist mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) des in 2017 umzusetzenden Teilprojekts 1a – der Zuwegung zum Gutshaus ohne Gutshausvorplatz – beauftragt.

 

Die Planung wurde auf der Sitzung des Bauausschusses am 07.09.2016 vorgestellt. Herr Hamann nahm an der Sitzung teil und erläuterte den Entwurf. Die auf der Sitzung besprochenen Änderungswünsche des Bauausschusses sind eingearbeitet (siehe Anlagen).

 

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

- Erneuerung des Straßenfläche in Asphaltbauweise

- Erneuerung des Gehwegs in Asphaltbauweise

- Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage

- Neupflanzung von Alleebäumen

- Befestigung von Zufahrten und PKW-Stellflächen mit Polygonalpflaster Granit

- Herstellung von Rasenflächen

 

Die Bau- und Planungskosten  betragen nach aktuellem Stand ca. 347.000,00 Euro. Zur Sicherstellung der Finanzierung bemüht sich die Gemeinde Pölchow um Fördermittel.

 

Nachdem der Antrag auf LEADER-Förderung abgelehnt wurde, wird nun bis zum 30.09.2016 ein Förderantrag nach der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt. Auf den durch die Gemeinde zu leistenden Eigenanteil müssen Anliegerbeiträge erhoben werden.

 

Die Anlieger werden rechtzeitig auf einer Einwohnerversammlung über die Baumaßnahme und die Anliegerbeiträge informiert.

 

Anlagen

Anlage 1: Vorentwurfslageplan

Anlage 2: Schnitt

Anlage 3: Kostenschätzung 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beschließt vorbehaltlich der Veranschlagung im Haushalt die Erneuerung der Straße zum Gutshaus gemäß Planung (Anlagen 1 bis 3).

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung