Sachverhalt:
Die Innenarchitektin Frau Marienfeld hat im Auftrag der Gemeinde eine
Vorplanung erarbeitet die entsprechend Aufgabenstellung die Nutzungen Wohnen,
Gemeinde und Kindertagesstätte untersucht. Der erteilte Auftrag ist damit
abgeschlossen.
Die ebenfalls durch Frau Marienfeld erbrachte Untersuchung der Variante
„Seniorenwohnen“ hat abweichende Rahmenbedingungen und wäre damit nach der
verbindlich anzuwendenden Honorarordnung 2013 gesondert zu vergüten. Mehrkosten
sind nur deshalb nicht entstanden, weil der zusätzliche Aufwand mit einer
Minderleistung in der Terminplanung ausgeglichen werden konnte.
Das Ergebnis der Vorplanung liegt als Dokumentation in 3-facher
Ausfertigung sowie digital vor und ist als Anlage auszugsweise digital
verfügbar. Frau Marienfeld hat auf der Sitzung des Bauausschusses am 07.09.2016
die Planungsergebnisse erläutert, insbesondere die erst nach Bauteilöffnung
erkannten Nutzungseinschränkungen durch die verminderte Tragfähigkeit der Decke
zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss.
Nach Kenntnis
des baulichen Zustands ist eine Nutzung des Obergeschosses ohne die vorherige
bautechnische Ertüchtigung der Decke nicht zu verantworten.
Im Planungsverlauf wurden durch Gemeindevertreter weitere
Nutzungsvorschläge eingebracht. (Multifunktionales Seminarzentrum bzw.
Radlerhotel). Aufbauend auf den bisherigen Planungsergebnissen könnte die
technische und baurechtliche Machbarkeit einzelner Ideen geprüft und bewertet
werden. Diese müssten jedoch zunächst konzeptionell und wirtschaftlich
entwickelt werden, mit dieser Aufgabe wäre ein Unternehmensberater zu
beauftragen. Ein Architekt kann diese Projektentwicklung lediglich fachlich
begleiten.
Als Alternative könnte das Gutshaus mit nur geringem Umbauaufwand weiter
genutzt werden, wenn auf die Nutzung des Obergeschosses verzichtet würde. Die
Räume im Erdgeschoss könnten in diesem Fall durch die Gemeinde und die
(erweiterte) KITA genutzt werden. Dieser Umbau könnte sowohl eine
Zwischenlösung während der Konzeptentwicklung als auch eine Dauerlösung sein.
Für eine Weiterführung der Planung muss die Gemeinde die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellen, deren Höhe ist abhängig von der Variante, für die sich die Gemeinde entscheidet.
Anlagen:
Anlagen 1 – 15, Auszüge aus der Vorplanung (nur digital bereitgestellt)