Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste

Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste
Vorlage
VO/FV/80-0466/2016
Aktenzeichen
I 25
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nach der Verschiebung der Verbandsgrenzen der Wasser- und Bodenverbände in M-V und der Erhöhung der Beiträge wird der Gebührensatz für eine Gebühreneinheit in § 3 Abs. 3 neu kalkuliert:

WBV Untere Warnow Küste

Beitrag an WBV

Ver-waltungs-kosten

umzu-legender Betrag

Anzahl GE

Gebührensatz je Gebühreneinheit (GE)                               = umzulegender Betrag   
   Anzahl GE

2016

4.388,86 €

309,09 €

4.697,95 €

637

7,38 € bzw. gerundet 7,30 €

Seit 2014 lag der Satz zuvor bei 5,64 EUR. Sämtliche Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes liegen den Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung zur Einsichtnahme vor.

 

Außerdem werden die Formulierungen in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 geändert: Die Berechnung der Anzahl der Gebühreneinheiten eines Bescheidempfängers erfolgt nach der gesamten Eigentumsfläche, wobei mehrere Grundstücke zu einem Bescheid zusammengefasst werden.

 

Anlage:

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Beitrages und Umlage des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die anbei liegende Satzungsänderung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes in Höhe von 7,30 € für eine Gebühreneinheit.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Ja. Höhere Einnahmen ab 2017 zur Deckung höherer Ausgaben.

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung