Beschluss zur Änderung des Vertrages mit der pv-Projekt GmbH zur Verlegung von privaten Stromkabeln in öffentlichen Straßen der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Beschluss zur Änderung des Vertrages mit der pv-Projekt GmbH zur Verlegung von privaten Stromkabeln in öffentlichen Straßen der Gemeinde Ziesendorf
Vorlage
VO/BV/80-0464/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Mit Beschluss vom 01.09.2015 (Beschluss-Nummer  35-6/2015) wurde der Vertrag mit der pv-Projekt GmbH zur Verlegung von privaten Stromkabeln in öffentlichen Straßen der Gemeinde Ziesendorf geschlossen. Die pv-Projekt GmbH ist nach Aussage des Geschäftsführers, Hr. Dirk Carstensen,  die Trägergesellschaft zur Vorbereitung anstehender Projekte und Maßnahmen. Aus dieser Trägergesellschaft wurde nunmehr mit bevorstehender Umsetzung die Projektgesellschaft PV-Projekt Groß Bölkow GmbH & Co. KG gebildet. Da es sich um eine andere juristische Person handelt ist ein Beschluss der Gemeindevertretung zum Abschluss bzw. zur Änderung des bestehenden Vertrages erforderlich.

Im Zuge der konkreten Trassenbestimmung ergaben sich geänderte Trassenlängen und somit ein höheres Nutzungesentgeld .

Der übrige Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen. Lt. Aussage von Herrn Carstensen soll mit der Maßnahme im September/Oktober 2016 begonnen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Vertrag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt den bereits bestehenden Vertrag mit der Trägergellschaft pv-Projekt GmbH nun mit der eigens für die Umsetzung gegründeten Projektgesellschaft PV-Projekt Groß Bölkow GmbH & Co. KG abzuschließen. Es ändert sich somit einzig der Name und damit die juristische Person des Vertragspartners der Gemeinde.

Weiterhin wurden im Zuge der konkretisierten Verlegetrasse die Fludaten geändert und konkretisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan, außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 8.098 Euro.

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung