Problembeschreibung/Begründung:
Das Deutsche Rote
Kreuz, Kreisverband Bad Doberan, hat nach Übernahme der Trägerschaft der
örtlichen Kindertagesstätte weiterhin die Entgelte erhoben, die von der
vorherigen Trägerin auf Grundlage der letzten Entgeltverhandlung vereinbart
worden sind. Diese Übergangsregelung war durch den Landkreis Rostock bis zum
30.06.2016 befristet worden, zusammen mit einer Aufforderung zu einer neuen
Entgeltverhandlung binnen der Frist.
Durch das DRK
wurden folglich am 12.05.2016 die erforderlichen Kalkulationen und Unterlagen
eingereicht. Nach Prüfung durch den Landkreis und notwendigen Änderungen kam es
am 29.06.2016 zum Verhandlungstermin, in dessen Ergebnis neue Entgelte stehen,
die seit dem 01.07.2016 erhoben werden.
Gemäß § 16 Abs. 1
Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der
Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei
erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsvereinbarung mit der
Leistungsbeschreibung (Anlagen 2 und 3).
Die Platzkosten für einen Krippenganztagsplatz erhöhen sich
um rund 8,7 % auf 744,30 €, für einen Kindergartenganztagsplatz um rund 1,6 %
auf 391,29 €. Hiermit liegt die Einrichtung bei der Krippe leicht unterhalb des
Durchschnitts und ist beim Kindergarten mit die günstigste im Amtsgebiet.
Die Verhandlung wurde durch einen Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.
Laut den Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinde und die Personensorgeberechtigten/Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.
Somit hat die
Gemeinde neben der Erteilung ihres Einvernehmens auch über den kommunalen
Anteil ab 01.07.2016 (Anlage 1) zu entscheiden.
Anlagen
1) Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2016
2) Leistungsvereinbarung
3) Leistungsbeschreibung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ziesendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.07.2016 für die Kindertagesstätte Kinderschloss Ziesendorf und beschließt rückwirkend zum 01.07.2016 folgende kommunale Anteile für die Gemeinde:
Betreuungsart |
Kommunaler Anteil |
entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe
ganztags |
231,00 € |
231,00 € |
Kinderkrippe
Teilzeit |
138,60 € |
138,60 € |
Kinderkrippe
halbtags |
92,40 € |
92,40 € |
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Kindergarten
ganztags |
123,38 € |
123,37 € |
Kindergarten
Teilzeit |
74,03 € |
74,02 € |
Kindergarten
halbtags |
49,36 € |
49,35 € |
Finanzielle
Auswirkungen im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister W i t t |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bürgerdienste B l o t e n b e r g |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung D r . S i m
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