Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.07.2016 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung und Festsetzung der kommunalen Anteile ab 01.07.2016 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf
Vorlage
VO/OS/80-0463/2016
Aktenzeichen
II - 511580
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bad Doberan, hat nach Übernahme der Trägerschaft der örtlichen Kindertagesstätte weiterhin die Entgelte erhoben, die von der vorherigen Trägerin auf Grundlage der letzten Entgeltverhandlung vereinbart worden sind. Diese Übergangsregelung war durch den Landkreis Rostock bis zum 30.06.2016 befristet worden, zusammen mit einer Aufforderung zu einer neuen Entgeltverhandlung binnen der Frist.

Durch das DRK wurden folglich am 12.05.2016 die erforderlichen Kalkulationen und Unterlagen eingereicht. Nach Prüfung durch den Landkreis und notwendigen Änderungen kam es am 29.06.2016 zum Verhandlungstermin, in dessen Ergebnis neue Entgelte stehen, die seit dem 01.07.2016 erhoben werden.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz M-V sind Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit der Gemeinde abzuschließen. Anbei erhalten Sie daher die verhandelte neue Leistungsvereinbarung mit der Leistungsbeschreibung (Anlagen 2 und 3).

 

Die Platzkosten für einen Krippenganztagsplatz erhöhen sich um rund 8,7 % auf 744,30 €, für einen Kindergartenganztagsplatz um rund 1,6 % auf 391,29 €. Hiermit liegt die Einrichtung bei der Krippe leicht unterhalb des Durchschnitts und ist beim Kindergarten mit die günstigste im Amtsgebiet.

 

Die Verhandlung wurde durch einen Mitarbeiter des Amtes begleitet, im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Laut den Festlegungen im Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinde und die Personensorgeberechtigten/Eltern den verbleibenden restlichen Finanzierungsbedarf (Platzkosten abzüglich der Landes- und Kreismittel) zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil mindestens 50% betragen.

 

Somit hat die Gemeinde neben der Erteilung ihres Einvernehmens auch über den kommunalen Anteil ab 01.07.2016 (Anlage 1) zu entscheiden.

 

Anlagen

1) Aufteilung kommunaler Anteil und Elternbeitrag ab 01.01.2016

2) Leistungsvereinbarung

3) Leistungsbeschreibung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ziesendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.07.2016 für die Kindertagesstätte Kinderschloss Ziesendorf und beschließt rückwirkend zum 01.07.2016 folgende kommunale Anteile für die Gemeinde:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

231,00 €

231,00 €

Kinderkrippe Teilzeit

138,60 €

138,60 €

Kinderkrippe halbtags

92,40 €

92,40 €

 

Kindergarten ganztags

123,38 €

123,37 €

Kindergarten Teilzeit

74,03 €

74,02 €

Kindergarten halbtags

49,36 €

49,35 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

W i t t

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

B l o t e n b e r g

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

D r .   S i m o n