Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 22, "Betreutes Wohnen Am Karauschensoll"

Betreff
Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 22, "Betreutes Wohnen Am Karauschensoll"
Vorlage
VO/BV/60-0852/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zur Sicherung der Erfüllung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 22, „Betreutes Wohnen Am Karauschensoll“, wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen.

Am 04.05.2016 fand hierzu eine Abstimmung im Amt Warnow-West mit dem WWAV und der EWN statt:

 

Der vorhandene RW—Kanal DN 1200 ist zu verlegen. Eine Umverlegung ist grundsätzlich möglich. Der Investor schließt hierfür einen Vertrag mit dem WWAV und der EWN ab.

 

Am 12.05.2016 fand eine Abstimmung mit den Investoren für die Bebauungspläne Nr. 21, Mehrgenerationenhäuser Am Karauschensoll, Herrn Henke und Nr. 22, Betreutes Wohnen Am Karauschensoll, Herrn Höftmann, statt. Innerhalb des B-Planes Nr. 22 ist ein Geh- Fahr und Leitungsrecht zugunsten des B-Planes Nr. 21 festgelegt. Die Investoren stimmen mündlich zu. Der Bauausschuss empfiehlt, die notwendigen Regelungen über Städtebauliche Verträge zu sichern.

In den städtebaulichen Vertrag wurden Festsetzungen aus dem B-Plan, der Begründung und der Behördenbeteiligung aufgenommen:

-       Nachweis des Grundschutzes (Begründung, Behördenbeteiligung)

-       Verlegung RW-Kanal (Begründung, Behördenbeteiligung)

-       Entwässerungskonzept (Forderung Untere Naturschutzbehörde)

-       Sicherung der Geh- Fahr- und Leitungsrechte

-       Hinweis auf Errichtung von Wohngebäuden für besonderen wohnbedarf für betreutes Wohnen (B-Plan-Satzung Pkt. 3.1)

 

Empfehlung Bauausschuss am 18.08.2016: Vertrag abschließen

 

Anlagen

-       Entwurf des Städtebaulichen Vertrages

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 22 „Betreutes Wohnen Am Karauschensoll“ einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 (x) keine

(Sämtliche anfallende Kosten sind durch den Investor zu tragen. Es werden keine öffentlichen Flächen übergeben. Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes.)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung