Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 21 "Mehrgenerationenwohnhäuser Am Karauschensoll"

Betreff
Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 21 "Mehrgenerationenwohnhäuser Am Karauschensoll"
Vorlage
VO/BV/60-0851/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zur Sicherung der Erfüllung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 21, „Mehrgenerationenhäuser Am Karauschensoll“, wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen..

In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 (Entwurf) sowie in der Satzung Text Teil B ist aufgeführt:

- Begründung Pkt. 5.1, Verkehr: „Die Sicherung des Wegerechts wurde als wichtiger öffentlicher Belang im Vorfeld der Planung mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt und einvernehmlich im Aufstellungsverfahren konkretisiert.“

- Begründung Pkt. 5.2, Technische Infrastruktur: „Der Grundstückseigentümer hat sich in einem städtebaulichen Vertrag gegenüber der Gemeinde zur Herstellung eines Löschwasserreservoirs verpflichtet.“

- Text Teil B Nr. 3.2 ist abzusichern: „Die Gebäude im Geltungsbereich müssen den besonderen Wohnbedarf älterer Menschen berücksichtigen. …“ Um diesen Punkt auch in der Planumsetzung zu verwirklichen, ist in den Städtebaulichen Vertrag aufgenommen worden, dass ausschließlich an Mietparteien vermietet werden darf, von denen mind. 1 Person älter als 65 Jahre ist. (vgl. Behandlung der Bedenken zur Behördenbeteiligung Nr. N5, Anlage 1 zum Satzungsbeschluss)

- Text Teil B Nr. 4.1 – Sicherung der Anpflanzgebote

 

Empfehlung Bauausschuss vom 18.08.2016: Vertrag abschließen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

-       Entwurf Städtebaulicher Vertrag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser Am Karauschensoll“ einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) Keine

 

(sämtliche anfallende Kosten sind durch den Investor zu tragen. Es werden keine öffentlichen Flächen übergeben. Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes.)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung