Problembeschreibung/Begründung:
Zur Sicherung der Erfüllung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 21, „Mehrgenerationenhäuser Am Karauschensoll“, wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor abgeschlossen..
In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 (Entwurf) sowie in der Satzung Text Teil B ist aufgeführt:
- Begründung Pkt. 5.1, Verkehr: „Die Sicherung des Wegerechts wurde als wichtiger öffentlicher Belang im Vorfeld der Planung mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt und einvernehmlich im Aufstellungsverfahren konkretisiert.“
- Begründung Pkt. 5.2, Technische Infrastruktur: „Der Grundstückseigentümer hat sich in einem städtebaulichen Vertrag gegenüber der Gemeinde zur Herstellung eines Löschwasserreservoirs verpflichtet.“
- Text Teil B Nr. 3.2 ist abzusichern: „Die Gebäude im Geltungsbereich müssen den besonderen Wohnbedarf älterer Menschen berücksichtigen. …“ Um diesen Punkt auch in der Planumsetzung zu verwirklichen, ist in den Städtebaulichen Vertrag aufgenommen worden, dass ausschließlich an Mietparteien vermietet werden darf, von denen mind. 1 Person älter als 65 Jahre ist. (vgl. Behandlung der Bedenken zur Behördenbeteiligung Nr. N5, Anlage 1 zum Satzungsbeschluss)
- Text Teil B Nr. 4.1 – Sicherung der Anpflanzgebote
Empfehlung Bauausschuss vom 18.08.2016: Vertrag abschließen
Anlagen
- Entwurf Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, mit dem Investor für den Bebauungsplan Nr. 21 „Mehrgenerationenhäuser Am Karauschensoll“ einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
(sämtliche anfallende
Kosten sind durch den Investor zu tragen. Es werden keine öffentlichen Flächen
übergeben. Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Festsetzungen des
Bebauungsplanes.)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |